Anzeige
Die besten Tipps im Überblick

Versicherung kündigen und Versicherer wechseln: So einfach geht’s

Article Image Media

Immer mal wieder lohnt es sich, die eigenen Versicherungen näher anzuschauen. Gab es eine Preiserhöhung, ohne dass die Leistungen sich verbessert haben? Haben sich deine Lebensumstände verbessert und du bist nicht mehr optimal abgesichert? Oder bist du unzufrieden mit der bisherigen Betreuung?Dann solltest du in Betracht ziehen, die Versicherung zu kündigen. Zwar ist das mit ein wenig Aufwand verbunden, aber gar nicht so kompliziert, wie du vielleicht denkst!

Anzeige

Wann du eine Versicherung kündigen solltest

Versicherungen passen regelmäßig ihre Geschäftsbedingungen und Tarife an oder verändern ihren Leistungsumfang. Deshalb ist es ratsam, seine Versicherungsverträge regelmäßig zu überprüfen, damit du sichergehen kannst, dass alle Risiken abgedeckt sind und du nicht zu viel bezahlst. Natürlich können auch neue Umstände in deinem Leben auftreten, die dazu führen, dass du die Versicherung wechseln möchtest. Ein Beispiel dafür wäre ein Umzug in eine größere Wohnung, durch den sich der Umfang der zu versichernden Gegenstände verändert.

Anzeige
Anzeige

Wann kannst du deine Versicherung wechseln?

Article Image Media

Voraussetzung für einen Wechsel ist die fristgerechte Kündigung der Versicherung beim Vorversicherer. Diese muss drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingehen, damit die Kündigung wirksam wird. Doch auch eine außerordentliche Kündigung ist möglich. Diese ist wirksam bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Erhöhung der Leistung oder nach einem Schadensfall. Wichtig dabei: Die Versicherung muss den Schaden tatsächlich gedeckt haben.

In diesen Fällen sollte man zeitnah die Versicherung kündigen – spätesten einen Monat nach der Erhöhung beziehungsweise nach der Zahlung der Versicherungsleistung oder der Zustellung eines Ablehnungsbescheides. Doch es gibt auch einige Ausnahmen, wie die Kfz-Haftpflicht- und die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Bei diesen Versicherungen ist der Stichtag immer der 30. November, um zum 01. Januar des Folgejahres in eine andere Versicherung zu wechseln.

Wie sollte man bei einem Wechsel vorgehen?

Article Image Media

Bevor du dich entschließt, deine Versicherung zu wechseln, solltest du den aktuellen Vertrag zuerst gründlich auf Beitrag und Leistungen prüfen und dann mit den Tarifen anderer Versicherungen vergleichen. Nur, wenn du sämtliche Angebote verschiedener Versicherer kennst, kannst du das für dich beste Versicherungsangebot ausfindig machen. Die einfachste Methode für deine Suche sind Vergleichsportale im Internet. Aber auch in vielen Zeitschriften für Verbraucher kannst du eine Orientierungshilfe bekommen, denn diese prüfen regelmäßig verschiedene Versicherungsanbieter.

Hast du ein passendes Angebot gefunden, kannst du einen neuen Vertrag abschließen und die alte Versicherung kündigen. Bei einigen Vergleichsportalen ist es möglich online zu kündigen. Und für den Fall, dass du doch nicht zufrieden bist, kannst du dein 14-tägiges Widerrufsrecht anwenden und so vom Vertragsabschluss zurücktreten. In den meisten Fällen lässt sich auch die Kündigung unproblematisch rückgängig machen, weil die Versicherer ihre Kunden ungern verlieren.

Anzeige
Anzeige

Fazit: Versicherung kündigen ist gar nicht so schwer!

Article Image Media

Mit einem Versicherungswechsel kannst du deine finanzielle Situation sowie den Versicherungsschutz verbessern. Das Wichtigste beim Wechsel der Versicherung ist, dass du fristgemäß deine bestehende Versicherung kündigen musst. Außerdem solltest du eine intensive Recherche betreiben, bei der dir Vergleichsportale helfen.

Gesetzesänderungen für Versicherungen im Jahr 2018

Ab dem Jahr 2018 gelten neue und einheitliche Inhaltsvorgaben für die Informationsblätter vieler Policen. Das betrifft unter anderem Versicherungsanlageprodukte, wie fondsgebundene Lebensversicherungen (Kombination aus Fondsanlage und verbundener Risikolebensversicherung) sowie alle kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung. Für diese Produkte müssen die Anbieter auf drei DIN-A4-Seiten Informationen zur Anlagestrategie, zu den Versicherungsleistungen, zu allen Kosten und den Risiken des Produktes auflisten. Durch die Gesetzesänderungen für Versicherungen muss ab 2018 dem Versicherten vorgerechnet werden, welche Leistungen er in den verschiedensten Situationen bekommen würde.

Bei Schaden- und Unfallversicherungen, wie zum Beispiel Kfz-Policen muss der Anbieter klarstellen, was versichert ist und was nicht, wann der Versicherungsschutz greift, auf welche Länder er sich erstreckt und wie die Kündigungsbedingungen aussehen.

Mehr Informationen
Zu oft krank - Job weg?

Zu oft krank - Job weg?

  • Video
  • 05:13 Min
  • Ab 12