Organspende
Abgeordnete legen Gegenmodell zu Spahn-Plänen vor
- Veröffentlicht: 04.05.2019
- 14:12 Uhr
- dpa
Viele Schwerkranke warten händeringend auf ein Spenderorgan. Wie kann erreicht werden, dass mehr Menschen im Fall ihres Hirntods Organe spenden? Eine weitere Gruppe von Abgeordneten konkretisiert nun ihre Pläne.
In der Debatte um neue Regeln für Organspenden wollen Bundestagsabgeordnete ein Gegenmodell zu Plänen einer Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn vorlegen. Der zentrale Punkt ihres Gesetzesentwurfs ist, dass eine Organspende als eine "bewusste und freiwillige Entscheidung" beibehalten werden soll, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Samstag aus Abgeordnetenkreisen.
Der Entwurf soll am Montag von einer Gruppe um die Abgeordneten Annalena Baerbock (Grüne), Karin Maag (CDU), Hilde Mattheis (SPD), Katja Kipping (Linke) und Otto Fricke (FDP) vorgestellt werden. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Widerspruchslösung wecke Ängste
Die Abgeordneten schlagen damit einen anderen Weg vor, als es eine fraktionsübergreifende Gruppe um Gesundheitsminister Spahn (CDU) will. Diese hatte Anfang April einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen alle Volljährigen in Deutschland künftig grundsätzlich als Organspender gelten - bis auf Widerruf. Vorgesehen ist eine "doppelte Widerspruchslösung". Damit wäre jeder automatisch Spender, könnte dazu aber noch Nein sagen. Sonst wäre - als doppelte Schranke - bei Angehörigen nachzufragen. Die Widerspruchslösung würde die bisherige Entscheidungslösung umkehren, nach der Organ-Entnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig sind.
Die parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten um Grünen-Chefin Baerbock hatte bereits Ende März für verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger und ein bundesweites Online-Register geworben. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper sei ein zentrales Element menschlicher Würde, hieß es. Die Widerspruchslösung wecke Ängste und senke das Vertrauen in die Organspende. Es sei zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten.
Hausärzte sollen alle zwei Jahre beraten
Gemeinsames Ziel der beiden Initiativen im Bundestag ist es, angesichts von fast 10.000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen. Nach langem Abwärtstrend stieg deren Zahl zuletzt erstmals wieder deutlich. Im vergangenen Jahr überließen 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere schwerkranke Patienten. Das war ein Plus von 20 Prozent im Vergleich zu 2017.
Der Gesetzentwurf der Gruppe um Baerbock sieht vor, dass Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung ins Online-Register ermutigen. Dieses Register soll vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information geführt werden. Den Bürgern soll es möglich sein, ihre Entscheidung möglichst einfach zu dokumentieren und jederzeit zu ändern und zu widerrufen.
Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt. Viele Menschen entscheiden sich aber nicht. Über die Entwürfe zu möglichen neuen Regeln soll der Bundestag ohne Fraktionsvorgaben entscheiden.