War die Attacke vermeidbar?
Behörde verpasste Abschiebefrist für Messerangreifer
- Veröffentlicht: 01.08.2017
- 19:02 Uhr
- dpa
Das BAMF hat zugegeben: Der Messerstecher von Hamburg hätte schon längst außer Landes sein können.
Einen Tag nach Fristablauf hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Jahr 2015 für den Hamburger Messerangreifer ein Wiederaufnahmeersuchen an Norwegen gestellt. Daraufhin habe Norwegen das Ersuchen damals abgelehnt, so dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren von dem skandinavischen Land auf Deutschland übergegangen sei, bestätigte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur einen Bericht des «Spiegel».
Erhöhte Anzahl von Asylsuchenden
«Diese Frist hatte mit der Treffermeldung von Ahmad A. im Fingerabdruck-System Eurodac am 11. Mai 2015 zu laufen begonnen», teilte die Behörde mit. Fristablauf ist demnach am 13. Juli 2015 gewesen, das BAMF stellte den Antrag nach eigenen Angaben einen Tag später. Die Sprecherin ergänzte: «Dies geschah in einer Zeit, als bereits eine erhöhte Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland eingetroffen waren und das Bundesamt deshalb vor den allgemein bekannt großen Herausforderungen stand.»
Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser hatte dem Bericht zufolge zuvor in Norwegen einen Asylantrag gestellt. Nach Regeln des sogenannten Dublin-Systems hätte er deshalb unmittelbar zurückgeschickt werden können.
Bei der Messerattacke vergangenen Freitag in einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek und der Verfolgung des mutmaßlichen Täters waren insgesamt sieben Personen verletzt und eine Person getötet worden.