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Tunesier stellt "erhebliche Gefahr" dar

Bin Ladens Ex-Leibwächter: Keine Abschiebung

  • Veröffentlicht: 15.06.2016
  • 17:58 Uhr
  • dpa
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Ein ehemaliger Leibwächter Osama bin Ladens darf nicht abgeschoben werden.

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Ein als gefährlich eingestufter ehemaliger Angehöriger der Leibgarde des getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden darf nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden. Trotz der Änderungen der politischen Situation in dem Land bestehe nach wie vor ein hohes Risiko, dass dem Tunesier Sami A. bei einer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder gar Folter drohe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

"Gefahr für die öffentliche Sicherheit"

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai vergangenen Jahres festgestellt, dass der in Bochum lebende Mann "eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stützt seine Entscheidung auf Angaben des Auswärtigen Amtes und einer Nichtregierungsorganisation.

Bin Laden war am 2. Mai 2011 im pakistanischen Abbottabad von einer US-Spezialeinheit getötet worden. 

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