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Gewalt in Amberg

CSU-Politiker Mayer: Straffällige Asylbewerber haben Gastrecht verwirkt

  • Veröffentlicht: 03.01.2019
  • 13:25 Uhr
  • dpa
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Nach den Prügelangriffen in Amberg wird die Debatte über den Umgang mit straffälligen Asylbewerbern wieder lauter. Das Innenministerium will mit harter Hand reagieren.

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Nach den Prügelangriffen im bayerischen Amberg dringt das Bundesinnenministerium auf Konsequenzen. Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) sagte der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag), derartig brutale körperliche Übergriffe und Gewaltexzesse seien sehr ernst zu nehmen, nicht hinnehmbar und müssten unnachgiebig verfolgt werden. Während Innenminister Horst Seehofer (CSU) bereits Vorschläge für schärfere Abschieberegeln angekündigt hat, warnen Grüne, FDP und Linke vor einer Überreaktion und mahnen stattdessen eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen des Ausländerrechts an.

Vier junge Männer aus Afghanistan und dem Iran sollen den Behörden zufolge am Samstagabend in der oberpfälzischen Stadt zwölf Passanten attackiert und verletzt haben - anscheinend wahllos. Die Asylsuchenden im Alter von 17 bis 19 Jahren sitzen inzwischen in verschiedenen Gefängnissen in Untersuchungshaft, vor allem wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung.

Mayer fordert harte Konsequenzen

Mayer sagte der "Passauer Neuen Presse": "Wer als Asylbewerber straffällig wird, insbesondere wenn er sich Straftaten gegen Leib und Leben, gegen das Eigentum oder die sexuelle Selbstbestimmung zuschulden kommen lässt, hat sein Gastrecht verwirkt und muss Deutschland umgehend verlassen." Der "Bild"-Zeitung (Donnerstag) sagte der CSU-Politiker, es müsse zur Regel werden, Straftäter während oder spätestens unmittelbar nach ihrer Haftzeit konsequent abzuschieben. "Gewalttäter sollten zum Schutz der Bevölkerung auch unter maximale Kontrolle gestellt werden können - zum Beispiel durch Residenzpflicht, Meldepflichten und elektronische Fußfesseln."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies am Mittwoch darauf hin, dass aktuell die Abschiebung in keinem der Amberger Fälle rechtlich möglich sei. "Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das zu ändern."

Abschiebungen werden geprüft

Bei einem der Tatverdächtigen handelt es sich nach Angaben Herrmanns um einen noch minderjährigen Afghanen, bei dem das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebungsverbot ausgesprochen habe. Man habe das Amt am Mittwoch gebeten, das Abschiebungsverbot nach Möglichkeit zu widerrufen. Bei zwei weiteren Tatverdächtigen handelt es sich demnach um zwei volljährige Afghanen, deren Asylverfahren noch laufen. Damit sei eine Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich.

Der vierte Tatverdächtige sei ein seit dem 30. Dezember 2018 volljähriger Iraner, der nach Ablehnung seines Asylantrags seit Februar 2018 ausreisepflichtig sei. Sein Abschiebungsverfahren werde bereits betrieben. Bislang scheiterten Abschiebungen in den Iran allerdings häufig an fehlenden Pass- oder Passersatzpapieren, erläuterte Herrmann. Er machte keine Angaben, ob dies auch für den Fall des Mannes aus dem Iran gelte.

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