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Vornamen und Co.

Das ändert sich im November

  • Veröffentlicht: 01.11.2018
  • 08:18 Uhr
  • dpa
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Zwei Vornamen und man wird immer beim falschen gerufen? Das könnte sich ab Donnerstag ändern. Es ist nicht die einzige Neuregelung.

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Zum 1. November treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft, von denen Zehntausende Verbraucher profitieren können. Mit der Musterfeststellungsklage bekommen Verbände die Möglichkeit, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vor Gericht zu ziehen. Die erste dieser Klagen reichte der Bundesverband der Verbraucherzentralen noch in der Nacht ein - es geht um Schadenersatz im Diesel-Skandal gegen Volkswagen. Was sich sonst noch ändert:

VORNAMEN: Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge beim Standesamt jetzt ändern lassen. Wer Franz Ferdinand heißt, kann also zu Ferdinand Franz werden. So wird leichter erkennbar, welcher Name der Rufname ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern den Doppelnamen nicht mit Bindestrich geschrieben haben: Franz-Ferdinand bleibt Franz-Ferdinand. Ebenfalls nicht ändern kann man die Schreibweise, auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglassen geht nicht.

EINER-FÜR-ALLE-KLAGE: Verbraucherschützer dürfen jetzt stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht ziehen. Die Betroffenen können ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne selbst das Risiko eines Prozesses gegen eine Firma zu tragen. Klagen dürfen nur bestimmte Verbände. Wer mitmachen will, muss sich in ein Register eintragen, mindestens 50 Betroffene müssen zusammenkommen.

EHE FÜR ALLE: Die Ehe für alle kommt mehr als ein Jahr nach ihrer Einführung endgültig in der Verwaltung an. Ab dem 1. November kann sie auch in den Eheregistern richtig erfasst werden. Bislang gab es dort nur die Einträge "Ehemann" und "Ehefrau", bei schwulen und lesbischen Paaren wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Das ist nun korrigiert, beide Partner werden als "Ehegatten" erfasst.

KINDERSPIELZEUG: Für kritische chemische Stoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren kommen schärfere EU-Grenzwerte: ab 4. November für Phenol und ab 26. November für Bisphenol A. Phenol steht im Verdacht, das Erbgut zu schädigen. Besonders Spielsachen, die Kinder gern in den Mund nehmen, sollen durch die Neuregelung EU-weit sicherer werden.

FILMFÖRDERUNG: Bereits seit Mitte Oktober gelten neue Richtlinien für die Filmförderung. Künftig kann eine Förderung bereits ab zwei Millionen Euro deutscher Herstellungskosten beantragt werden. Damit sollen vor allem internationale Großproduktionen nach Deutschland gelockt werden.

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