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Rente, Prepaid & Co.

Das ändert sich zum 1. Juli

  • Veröffentlicht: 30.06.2017
  • 16:09 Uhr
  • dpa
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Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an mehr Geld. In Westdeutschland steigen die Altersbezüge dann um 1,90 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent. Auch andere gesetzliche Änderungen treten in Kraft. So wird der Erwerb von Prepaid-Karten komplizierter - für Betreiber gelten von Juli an strengere Vorgaben.

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RENTENWERT: Mit der Erhöhung wird die Kluft zwischen Ost- und Westrenten weiter geschlossen. Der Rentenwert in den neuen Bundesländern steigt von 94,1 auf 95,7 Prozent des Westniveaus. Bis zum Jahr 2025 sollen die Renten vollständig angeglichen werden.

FLEXI-RENTE: Damit bekommen Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten, um flexibler aus dem Berufsleben auszusteigen. Wer frühzeitig in Rente gehen möchte, kann künftig eine neu eingeführte Teilrente mit Teilzeitarbeit kombinieren. Von Juli ab dürfen diejenigen, die in Teilrente gehen, mit jährlich 6300 Euro mehr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

UNTERHALTSVORSCHUSS: Die finanzielle Hilfe für Alleinerziehende gibt es für den Fall, dass das andere Elternteil Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Bisher bestand der Anspruch nur für Kinder bis 12 Jahre und maximal 72 Monate lang. Künftig gilt er für Kinder bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer. Das Gesetz wird rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten, weil es noch nicht ausgefertigt ist.

ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL: Sie soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter besser überwachen zu können. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

PREPAID-SIM-KARTEN: Ab 1. Juli tritt auch eine Identifikationspflicht beim Kauf offiziell in Kraft. Verkäufer sind dann verpflichtet, die Identität des Käufers zu überprüfen und die Personalien aufzunehmen. Wer eine Prepaid-Karte kaufen will, muss dafür im Laden den Personalausweis oder ein anderes Identifikationsdokument vorzeigen. Anders als zuvor ist die Speicherung der persönlichen Daten durch den Verkäufer nun verpflichtend. Die neue Regelung im Telekommunikationsgesetz ist Teil des Anti-Terror-Pakets und soll vor allem verhindern, dass Kriminelle und Terroristen mit Hilfe von Prepaid-Karten anonym und unentdeckt kommunizieren können.

BEUTE AUS KRIMINALITÄT: Finanzielle Vorteile aus Straftaten können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten erhalten - das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft

BUNDESWEHR: Alle Bewerber für den Dienst müssen ab 1. Juli eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Auch Erkenntnisse der Verfassungsschützer oder des Bundeskriminalamts sollen herangezogen werden können. Damit will der Militärische Abschirmdienst (MAD) verhindern, dass sich Extremisten und Kriminelle in der Bundeswehr an Waffen ausbilden lassen. Die Bundeswehr rechnet laut Entwurf mit etwa 20 000 Sicherheitsüberprüfungen im Jahr.

ATOMFONDS: Der Bund übernimmt die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Zur Kostendeckung wird ein Fonds eingerichtet, in den die Kernkraftwerksbetreiber zum 1. Juli rund 17,4 Milliarden Euro einzahlen müssen. Das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung war am 16. Juni in Kraft getreten.

PROSTITUIERTENSCHUTZ: Schon im September 2016 hatte das Gesetz den Bundesrat passiert, jetzt soll es in Kraft treten. Ziel ist ein besserer Schutz vor Ausbeutung und Gewalt. Vorgesehen ist eine Anmeldepflicht für Prostituierte, die mit einem vertraulichen Beratungsgespräch verbunden ist. Auch eine regelmäßige gesundheitliche Beratung ist vorgesehen. Die Betreiber von Bordellen werden zur Kooperation mit Gesundheitsämtern verpflichtet. Zur Umsetzung durch die Bundesländer gibt es noch Übergangsfristen.

PFÄNDUNGSFREIGRENZEN: Sie steigen zum 1. Juli. Schuldner können dann mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1 133,80 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind: Für die erste Person um 426,71 Euro monatlich, für die zweite bis fünfte Person um 237,73 Euro monatlich.

GLÜCKSSPIEL: Zum 1. Juli läuft die Übergangsfrist für die Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag aus, mit dem die Bundesländer ihr staatliches Lottomonopol sichern. Dann läuft auch ein Bestandsschutz für Spielhallen aus. Künftig müssen Spielhallenbetreiber einen Mindestabstand einhalten. Auch gelten schärfere Vorgaben.

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