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Gerichtsentscheid

DFL-Beteiligung an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig

  • Veröffentlicht: 29.03.2019
  • 13:36 Uhr
  • dpa
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Punktsieg für das Land Bremen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen für prinzipiell rechtmäßig. Final ist das aber noch nicht.

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Fußball-Vereine können grundsätzlich an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. Den konkreten Streitfall zwischen der Deutschen Fußball Liga und der Freien Hansestadt Bremen verwies es allerdings zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen. In ihrem Urteil machten die Richter jedoch deutlich, dass die Clubs prinzipiell für die Kosten in die Pflicht genommen werden können.

"Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen", sagte Ligapräsident Reinhard Rauball unmittelbar nach der Entscheidung.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fühlte sich in seiner Auffassung komplett bestätigt. "Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig", sagte Mäurer.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier hatte betont, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Im Bremer Fall seien aber noch Detailfragen zu klären. Daher müssen sich die Richter in der Hansestadt nochmals mit der Frage befassen. Die Frage, wer wann welchen Gebührenentscheid erlasse, müsse das Land Bremen klären. "Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt versuchen nachzubessern", sagte Rauball.

Gebührenbescheid von über 400.000 Euro

Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro geschickt. Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt.

Rauball hatte mehrfach vor der Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Er hatte die Sorge geäußert, es könnte auch um die Zukunft mancher Vereine gehen, wenn sie für die Kosten aufkommen sollen.

Offen ist weiterhin, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Bremer folgen würden. Mehrere Innenminister der Länder hatten vor dem Urteil betont, dass sie keine Gebühren in Rechnung stellen werden. Rauball befürchtet daher einen Flickenteppich. "Das berührt dann schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine, je nachdem, in welchem Bundesland sie sind", sagte der Fußball-Spitzenfunktionär.

Bremen hatte der DFL schon sieben Gebührenbescheide zugestellt. "Es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Insofern ist das eine Entscheidung, die zu 100 Prozent auf unserer Seite steht", sagte Mäurer.

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