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Ratgeber Internet-Shopping

Ebay: Tipps für Käufer und Verkäufer

  • Veröffentlicht: 02.06.2015
  • 11:17 Uhr
  • dpa
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Ob Handy, Toaster oder Teeuntersetzer – Internetauktionshäuser wie Ebay und Kleinanzeigenportale vereinen die Vorzüge des Flohmarktes mit dem Komfort des Online-Shoppens. Hier die wichtigsten Spielregeln fürs Shoppen bei Ebay und Co.

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Auktionen

Bei Online-Auktionen sollten sich Verbraucher vorher über den Marktwert des Artikels informieren, rät Petra Borgmann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wo liegt der durchschnittliche Neupreis? Wo liegt mein Limit? Wer sich keins setzt, bietet im Kaufrausch schnell zu viel. Vorsicht auch bei Angeboten mit Sofortkauf-Option. Sie ist im seltensten Fall die günstigste Lösung. Auch für Verkäufer ist Zurückhaltung angesagt: Wer den Preis durch Scheingebote in die Höhe treibt, macht sich strafbar und muss mit Schadenersatzzahlungen, Geld- oder sogar Gefängnisstrafen rechnen.

Privat oder gewerblich

Die Grenzen zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Händler sind fließend. Wer seinen Keller entrümpelt und in kurzer Zeit viele Artikel verkauft, kann das Interesse der Steuerfahndung erregen. "Entscheidend ist, wie die Gerichte das beurteilen", sagt Christoph Herrmann von Stiftung Warentest. Wird man als kommerzieller Händler mit Gewinnabsicht eingestuft und hat kein Gewerbe angemeldet, drohen Strafen wegen Steuerhinterziehung. Auf der sicheren Seite sind Privatleute, wenn sie größere Verkäufe über professionelle An- und Verkäufer abwickeln, erklärt Herrmann.

Rückgaberecht

Beim Einkauf bei gewerblichen Händlern gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, erklärt Franziska Solbrig vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh). Damit der Widerruf gültig ist, reicht es aber nicht, den Artikel nur zurückzusenden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, zum Beispiel per Rückgabeformular, E-Mail oder Einschreiben. Das Porto übernehmen oft noch die Händler, obwohl seit 2014 rechtlich der Käufer dafür aufkommen muss.

Beim Einkauf von privaten Anbietern gilt: Gekauft ist gekauft. Das gilt auch für Auktionen. Der Höchstbietende bekommt den Zuschlag und hat damit einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Vorsicht auch beim Kleinanzeigenteil: Wenn Interessenten ein Preisangebot nennen, ist es verbindlich. Besser ist es, zunächst einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, rät Solbrig.

Mängelhaftung

Private Anbieter können in der Anzeige die Gewährleistung einschränken. Das geht mit Formulierungen wie "Sachmängelhaftung ausgeschlossen", erklärt Christoph Herrmann. Bei unerwarteter Fehlfunktion hat der Käufer dann keinen Anspruch auf Schadensersatz. Was in der Produktbeschreibung steht, gilt aber trotzdem. "Wenn bei einem Fahrrad steht "voll funktionsfähig", und dann geht die Schaltung nicht, ist das ein Mangel." Interessenten sollten sich deshalb zur Sicherheit vor dem Kauf die Produktbeschreibung ausdrucken, rät Petra Borgmann.

Zahlung

"Bis auf die Rechnung sind alle Zahlungsarten mit einem gewissen Betrugsrisiko verbunden", sagt Franziska Solbrig. Zahlungen per Kreditkarte oder Bankeinzug sollten immer über eine verschlüsselte https-Verbindung erfolgen. Ob die Verbindung verschlüsselt ist, zeigt das Vorhängeschloss-Symbol in der Adresszeile des Browsers. Vorkasse ist nur bei bekannten Händlern angeraten. Falls sich der Verkäufer als Betrüger oder die Ware als mangelhaft herausstellt, gibt es kaum Chancen auf Schadenersatz. Zahlungsdienstleister wie Click&Buy oder die Ebay-Tochter PayPal gelten als relativ sicher. Bargeldtransfers sind tabu.

Seriöse Anbieter

Eine erste Orientierung bieten Gütesiegel. Trusted Shops, EHI, TÜV oder Datenschutz Cert gelten momentan als verlässlich, erklärt Björn Stecher von der Internet-Initiative D21. Am besten sieht man direkt auf der Seite des jeweiligen Siegels nach, ob der Händler dort gelistet ist. Bei unbekannten Online-Plattformen hilft ein Blick ins Impressum. Seriöse Anbieter haben dort Anschrift, Kontaktdaten und Registernummer gelistet.

Bei privaten Anbietern sind Käuferbewertungen ein Hinweis. "Verlässlich sind schlechte Bewertungen", weiß Christoph Herrmann. Gute können gefälscht sein. Manche Händler kaufen eigens Konten mit guten Bewertungen. Da hilft nur, einzelne Kommentare gut durchzulesen, Foren zu durchsuchen und auf Ungereimtheiten zu achten. Anbieter mit unklaren Angaben zu Ware, Zahlungsform oder Rückgabe, meidet man am besten.

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