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Mitgliedschaft ruhen lassen

Edathy darf in der SPD bleiben

  • Veröffentlicht: 01.06.2015
  • 17:38 Uhr
  • dpa
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Es ist ein Niederlage für die Führung der SPD: Der von der Parteispitze beantragte Rauswurf des Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist gescheitert.

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Sebastian Edathy muss die SPD nicht verlassen, seine Parteimitgliedschaft soll aber drei Jahre ruhen: Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos darf der frühere Bundestagsabgeordnete drei Jahre lang nicht mehr aktiv am Parteileben teilnehmen. Die Parteispitze hatte den Ausschluss Edathys aus der SPD beantragt, dafür sah die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover am Montag aber keine ausreichende Grundlage.

Für einen Ausschluss hätte Edathy ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden müssen. "Ein erheblicher Verstoß mit schwerem Schaden war schwer festzustellen", sagte der Vorsitzende der Schiedskommission, der frühere Richter Jürgen Dietze.

Die SPD-Spitze in Berlin äußerte sich zurückhaltend zur Entscheidung des Bezirks Hannover, die mit dem Ruhen der Mitgliedsrechte die zweithöchste Strafe nach einem Parteiausschluss verhängte. Generalsekretärin Yasmin Fahimi sagte: "Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen und anschließend entscheiden, ob wir Berufung gegen den Beschluss einlegen und die Bundesschiedskommission anrufen werden."

Strafverfahren eingestellt

Ähnlich äußerte sich auch Edathy auf Facebook. "Ich werde prüfen, ob ich das so akzeptiere oder die Bundesschiedskommission anrufe", schrieb er. Das parteiinterne Ordnungsverfahren gegen den 45-Jährigen war auf Antrag der Berliner SPD-Spitze am 24. Februar 2014 eingeleitet worden, bis zum Ende des Strafverfahrens am Landgericht Verden war es aber ausgesetzt worden.

Das Gericht hatte das Strafverfahren gegen Edathy Anfang März gegen die Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Edathy ist damit nicht vorbestraft. Er hatte zugegeben, Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben und ein moralisches Fehlverhalten eingestanden.

"Unser Antragsgegner Sebastian Edathy war straflos und schuldlos", sagte der Vorsitzende der Schiedskommission, Dietze. Ein besonderes Problem sei die Tatsache gewesen, dass der Kommission die von Edathy heruntergeladenen Bilder nicht zur Begutachtung vorlagen. Es habe außerdem in den Medien Vorverurteilungen gegeben.

Nach den Parteistatuten können Edathy und die SPD nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich Berufung einlegen, die Begründung dafür muss innerhalb eines Monats eingehen.

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