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Der Wettermoderator darf den Vollnamen seiner Ex-Geliebten nicht verwenden.

Einstweilige Verfügung gegen Kachelmann

  • Veröffentlicht: 16.10.2012
  • 17:08 Uhr
  • dapd
Article Image Media

Von mg

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Der Fall Kachelmann geht weiter! In seinem neu veröffentlichten Buch "Recht und Gerechtigkeit" zieht Wettermoderator Jörg Kachelmann über seine Ex-Geliebte Claudia D. her und nennt sie dabei beim vollen Namen. Aus diesem Grund hat die Frau eine Unterlassungsklage angestrengt.

Und wie die dapd berichtet, wurde dieser auch stattgegeben. In seinem Buch bezeichnet der Moderator seine Ex-Geliebte als "Falschbeschuldigerin" und "Kriminelle von Schwetzingen" – Behauptungen, die sich D. nicht gefallen lassen will, berichtet die dapd und beruft sich dabei auf eine Aussage von Anwalt Manfred Zipper, der Claudia D. in dem Fall vertritt. Man wolle mit den Verfügungen erreichen, dass Kachelmann nicht mehr alles in seinem Buch und in Interviews behaupten dürfe. Mittlerweile, so Zipper gegenüber der dapd, habe es auch Kontakt mit der Kölner Anwaltskanzlei Höcker gegeben, die Kachelmann vertritt. Eine außergerichtliche Einigung schien heute Vormittag noch möglich.

Chronik eines aufsehenerregenden Prozesses

Im Februar 2010 hatte Claudia D. gegen ihren damaligen Lebensgefährten Jörg Kachelmann Anzeige erstattet, weil dieser sie im Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben soll. Daraufhin wurde der Wettermoderator festgenommen, in einem aufsehenerregenden Prozess schließlich aber frei gesprochen. Am 8. Oktober veröffentlichte Kachelmann, zusammen mit seiner neuen Freundin, sein Buch "Recht und Gerechtigkeit", in welchem er auch mit seinen früheren Anklägern, unter anderem Claudia D., abrechnete. Bereits am 11. Oktober hatte das Mannheimer Landgericht verfügt, den Klarnamen der Frau aus dem Buch streichen zu lassen. Nun stehen also die weiteren Verfügungen zur Verhandlungen. Mittlerweile haben auch andere, in dem Buch erwähnte, Personen angekündigt, Unterlassungsklagen anzustrengen.

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