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Wichtige Gründe rechtrfertigen das Nachreichen von Unterlagen

Fristverlängerung für Steuererklärung möglich

  • Veröffentlicht: 01.09.2015
  • 19:37 Uhr
  • dpa
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Bei fehlenden Unterlagen oder Krankheit kann man eine Fristverlängerung für die Steuererklärung einfordern.

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Offizieller Termin für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Mai. Wer diesen Termin nicht einhalten kann, darf bei wichtigen Gründen die Unterlagen beim Finanzamt nachreichen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt hin. Das gilt beispielsweise bei fehlenden Unterlagen, einem beruflichen Auslandsaufenthalt oder einer Krankheit.

Wichtig: Man sollte immer beim zuständigen Finanzamt schriftlich um eine Fristverlängerung bitten. Ein formloses Schreiben mit einer kurzen Begründung reicht. Das Schreiben sollte aber dem Finanzamt bis Ende Mai vorliegen. In der Regel stimmt es einer Fristverlängerung bis spätestens zum 30. September zu.

"Bescheid über die Zwangsgeldfestsetzung"

Verpasst ein Steuerzahler jedoch die neue Frist, muss er im schlimmsten mit Zwangsgeld, einem Verspätungszuschlag oder sogar mit einer Steuerschätzung rechnen. Der Versäumungszuschlag kann bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrags betragen, höchstens jedoch 25 000 Euro. In der Regel schickt das Finanzamt aber zunächst ein Erinnerungsschreiben mit einer neuen Abgabefrist. Erst bei erneuter Fristversäumung kommt dann der "Bescheid über die Zwangsgeldfestsetzung".

Beauftragt man einen Experten mit der Abgabe der Steuererklärung, kann sich die Frist sogar bis zum 31. Dezember verlängern.

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