Anzeige
Verdacht des Geheimnisverrats

Gegen Hans-Peter Friedrich darf ermittelt werden

  • Veröffentlicht: 11.03.2014
  • 21:45 Uhr
  • AFP
Article Image Media
© DPA

Die Berliner Staatsanwaltschaft kann gegen den früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat ermitteln. Das Bundesinnenministerium erteilte der Staatsanwaltschaft die dazu nötige Ermächtigung, wie ein Ministeriumssprecher am Dienstagabend in Berlin mitteilte. Friedrich hatte im Oktober vergangenen Jahres SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name des inzwischen zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy bei Ermittlungen zu Kinderpornografie aufgetaucht war.

Anzeige

Der CSU-Politiker musste wegen des ihm zur Last gelegten Verrats von Dienstgeheimnissen bereits von seinem Amt des Bundeslandwirtschaftsministers zurücktreten. Dieses hatte er mit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung statt der Leitung des Innenressorts übernommen.

Staatsanwaltschaft leitete vergangene Woche Verfahren gegen Hans-Peter Friedrich ein

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche ein Verfahren gegen Friedrich eingeleitet. Voraussetzung für das Fortführen der Ermittlungen war jedoch die Ermächtigung durch das Bundesinnenministerium. Das Ministerium musste prüfen, ob die Ermittlungen gegen den ehemaligen Minister schwere Nachteile mit sich bringen würden und deshalb in höherem Interesse verhindert werden müssten.

Am Mittwoch befasst sich auch der Innenausschuss des Bundestages erneut mit der Affäre um Edathy. Das Gremium wird dazu ein weiteres Mal den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, befragen. Seine Behörde war in die Kritik geraten, weil sich der Name eines früheren BKA-Mitarbeiters auf derselben Liste eines Kinderporno-Händlers fand wie der Edathys. Ziercke hatte den Ausschuss davon aber nicht unterrichtet.

Auch die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) sowie der Hannoveraner Staatsanwalt Jörg Fröhlich werden im Ausschuss befragt. Die niedersächsischen Justizbehörden waren ebenfalls wegen ihres Vorgehens im Fall Edathy kritisiert worden.

Anzeige
Anzeige

Grünen-Fraktion drängt auf weitere Aufklärung

Die Grünen-Fraktion im Bundestag drängte in einer Anfrage an die Bundesregierung in dem Fall auf weitere Aufklärung. Bislang seien noch zahlreiche Fragen offengeblieben. Die Grünen monierten besonders die lange Auswertungszeit, welche die Ermittler für das ihnen übermittelte Material kanadischer Behörden benötigt hätten. Auch erkundigten sich die Grünen nach Bundestagsangaben danach, welche Mitglieder der Bundesregierung wann erstmals von dem Namen Edathy in Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Kinderpornografie erfahren hätten.

Mehr Informationen
Tuerkei_Urlaub_dpa
News

Reisebüros glauben nicht an Türkei-Comeback

  • 05.06.2023
  • 12:10 Uhr

© 2024 Seven.One Entertainment Group