Nordrhein-Westfalen
Hilflose Frau starb in der Wanne - Verlobter muss ins Gefängnis
- Veröffentlicht: 06.02.2018
- 17:22 Uhr
- dpa
Eine stark übergewichtige Frau kann sich nicht mehr allein aus der Badewanne befreien. Nach rund einer Woche ist sie tot. Jetzt muss ihr Verlobter ins Gefängnis.
Nach dem qualvollen Tod einer übergewichtigen Frau in der Badewanne ist der Verlobte des Opfers zu dreieinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen verurteilt worden. Die knapp 150 Kilo schwere Frau aus Beckum in Westfalen war im Juni 2017 in ihre Badewanne gestürzt und hatte sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien können. Die 46-Jährige starb nach rund einer Woche an den Folgen einer Lungenentzündung - immer noch in der Wanne.
Laut Urteil des Schwurgerichts Münster hat der Angeklagte die hilflose Lage seiner Verlobten erkannt, der zunehmend apathischen Frau aber trotzdem nicht aus der Wanne geholfen. Auch als die Situation lebensbedrohlich geworden sei, habe er keine Hilfe organisiert. «Ihm war ihr Zustand gleichgültig», hieß es am Dienstag im Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch.
Zwei Tage neben der Leiche gelebt
Nach dem Tod seiner Verlobten habe der 59-Jährige noch zwei Tage neben der Leiche gelebt, bevor er die Rettungskräfte alarmierte. Dabei gab er jedoch an, dass seine Verlobte einen Suizidversuch unternehmen wolle und deshalb schnelle Hilfe erforderlich sei. Wie sich später herausstellte, hatte die 46-Jährige ebenfalls versucht, einen Notruf abzusetzen. Ihr Handy hatte im Badezimmer aber offenbar keinen Empfang. Außerdem hatte sie mehrere Fotos und ein Video gemacht, die sie in ihrer hilflosen Lage zeigten.
Im Prozess hatte der Angeklagte erklärt, dass seine Verlobte jegliche Hilfe abgelehnt habe. Er habe sie daraufhin mit Lebensmitteln versorgt und ihr ein Handy, einen Tablet-Computer und eine Decke gebracht. Am Ende habe die 46-Jährige jedoch kaum noch gegessen und fast nur noch geschlafen. Eine Schuld am Tod seiner Verlobten wies er bis zuletzt zurück. Die Richter stellten aber nun fest, der 59-Jährige sei zum Einschreiten verpflichtet gewesen. «Ihm war bewusst, dass sie zu Tode kommen könnte», hieß es im Urteil.