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Nach Münster-Fall

Kindesmissbrauch: Lambrecht will Tempo bei härteren Strafen

  • Veröffentlicht: 12.06.2020
  • 16:38 Uhr
  • dpa
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© Wolfgang Kumm/dpa

Nach dem monströsen Fall von Kindesmissbrauch in Münster wird über härtere Strafen debattiert. Auch die Justizministerin ist nun dafür. Es soll jetzt auch schnell gehen.

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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will härtere Strafen bei Kindesmissbrauch nun schnell auf den Weg bringen. "Ich habe mein Haus angewiesen, schnellstmöglich eine entsprechende Regelung vorzulegen", sagte die SPD-Politikerin am Donnerstagabend im ZDF-"heute journal". "Das kann und wird auch schnell gehen", zeigte sich Lambrecht überzeugt.

Fall Münster

Am Wochenende war ein Fall des schweren sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder in Münster bekannt geworden. Der 27 Jahre alte Hauptverdächtige war wegen Kinderpornografiebesitzes zweifach vorbestraft. Bislang gab es in dem Fall in Münster Festnahmen von elf Tatverdächtigen aus mehreren Bundesländern. Sieben von ihnen sitzen in Untersuchungshaft.

Die Union hatte in den vergangenen Tagen Druck gemacht und eine Strafrechtsänderung dahingehend gefordert, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen eingestuft wird und auch Strafen in Zusammenhang mit Kinderpornografie erhöht werden. Als Verbrechen gilt laut Strafgesetzbuch eine Tat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird, als Vergehen eine Tat, für die auch eine geringere Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden kann. CDU und CSU hatten in den vergangenen Tagen Druck gemacht und eine Strafrechtsänderung dahingehend gefordert, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall unter die Kategorie Verbrechen fällt und dass außerdem die Strafen in Zusammenhang mit Kinderpornografie erhöht werden.

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Lambrecht schwenkt um

Lambrecht hatte die Forderungen zunächst zurückgewiesen und viel Kritik geerntet, war dann aber umgeschwenkt. Die SPD-Politikerin will nun auch härtere Strafen für Missbrauchsfälle, die nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergingen. Mit Hinweis auf den Fall von Münster sprach Lambrecht von "widerlichen Straftaten". Diese seien schon heute schwere Verbrechen, die mit bis zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung geahndet werden können. Sie habe die Erwartung an die Justiz, dass der mögliche Strafrahmen auch ausgenutzt werde.

"Späte Einsicht ist besser als keine", sagte der CDU-Rechtsexperte Patrick Sensburg (CDU) der "Bild" (Freitag) zum Schwenk der Ministerin. "Wir sollten die Strafverschärfung jetzt unverzüglich auf den Weg bringen und noch vor der Sommerpause beschließen", forderte Sensburg. CDU-Vize Silvia Breher sagte der "Nordwest-Zeitung" (Freitag): "Wir brauchen endlich härtere Strafen." Der Mindeststrafrahmen sei "einfach zu niedrig". CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak forderte in der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Freitag), den Strafrahmen beim Besitz von kinderpornografischem Material von drei auf fünf Jahre zu erhöhen. Zudem müsse die Polizei zusätzliches Personal und Ermittlungsbefugnisse im Kampf gegen Kindesmissbrauch erhalten.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) mahnte, jetzt sei es an der Bundesregierung, schnell zu handeln. "Je schneller, je besser", sagte Reul bei "Bild Live" am Donnerstag.

Kramp-Karrenbauer fordert Vorratsdatenspeicherung

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte dem "Focus", es sei klar, dass mit einem schärferen Strafrahmen allein Kindesmissbrauch nicht verhindert werde. Es gehe um das Signal, das die Gesellschaft aussende. "Ich möchte, dass die Unversehrtheit von Kindern höher bewertet wird als zum Beispiel Eigentum. Kindesmissbrauch ist sicher nicht weniger schlimm als Diebstahl und muss auch entsprechend juristisch bewertet werden."

Die CDU-Chefin wiederholte zudem ihre Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung. "Wie brauchen die Vorratsdatenspeicherung zum Kampf gegen Kindesmissbrauch." Das Thema gehöre dringend wieder auf die Tagesordnung. Der Datenschutz der Täter dürfe nicht wichtiger sein als der Schutz der Kinder.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu speichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist.

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