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Großmann weiter im Prozess

Klage gegen RWE unzulässig

  • Veröffentlicht: 24.03.2015
  • 12:51 Uhr
  • dpa
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Der Energiekonzern RWE hat einen juristischen Erfolg erzielt. Die Klage gegen den früheren RWE-Chef Jürgen Großmann sei aber zulässig.

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Der Energiekonzern RWE hat im Streit um ein geplatztes Geschäft in Russland einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Essen erklärte am Dienstag eine Schadenersatzklage über 700 Millionen Euro des russischen Oligarchen Leonid Lebedew für unzulässig. Die ebenfalls erhobene Klage gegen den früheren RWE-Chef Jürgen Großmann sei dagegen zulässig, entschied das Gericht.

RWE hatte im Jahr 2008 mit Lebedews Firma Sintez den russischen Stromversorger TGK-2 kaufen wollen - in letzter Sekunde aber einen Rückzieher gemacht. Spätere Schadenersatzforderungen Lebedews waren vor dem internationalen Schiedsgericht in London zurückgewiesen worden. Nach Ansicht der Essener Richter ist diese Entscheidung bindend. "Der Schiedsspruch ist anzuerkennen", sagte Richter Volker Wrobel.

Einer Klage gegen Jürgen Großmann stehe nichts im Wege

Anders sehe die Sache im Fall des ehemaligen Konzernchefs Jürgen Großmann aus. Weil Großmann am Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht nur als Zeuge beteiligt gewesen sei, stehe einer Klage vor einem deutschen Gericht nichts im Wege.

Kläger-Anwalt Josef Nachmann zeigte sich über diese Teilentscheidung zufrieden. "Herr Großmann hat damals den Anschein erweckt, dass der Deal zu hundert Prozent zustande kommt und hat dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen völlig überraschend einen Rückzieher gemacht", erklärte er nach der Urteilsverkündung.

Sowohl Lebedews Firma als auch Jürgen Großmann können gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts Berufung zum Oberlandesgericht Hamm einlegen. Anschließend ist auch noch die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Sollte das Urteil von Dienstag rechtskräftig werden, wird der Schadenersatzprozess gegen Jürgen Großmann am Essener Landgericht fortgesetzt. Bis dahin ruht das Verfahren.

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