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Kleine Gewerkschaften

Klagen gegen Tarifeinheit geplant

  • Veröffentlicht: 23.05.2015
  • 08:56 Uhr
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Geschlossen wollen kleine Gewerkschaften mit einer Vielzahl an Klagen gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz vorgehen.

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Die kleinen Gewerkschaften wollen schnell und mit vielen Klagen gegen das Tarifeinheitsgesetz vorgehen. «Wir werden Klage beim Verfassungsgericht einreichen, sobald die Tarifeinheit im Gesetzblatt steht», sagte der Chef des Marburger Bundes, Rudolf Henke, der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post». Der Beamtenbundkündigte für Juli eine Klage an.

Geschlossen gegen das Gesetz

«Ich rechne fest damit, dass eine Vielzahl an Klageschriften beim Verfassungsgericht eingehen wird», sagte Klaus Dauderstädt, Chef des Beamtenbunds. Man werde sich mit anderen Gewerkschaften wie dem Marburger Bund und der Vereinigung Cockpit abstimmen: «Am Ende wird es aber getrennte Klagen geben.» Für die Pilotenvereinigung Cockpit wird der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) die Klageschrift ausarbeiten, erfuhr die Zeitung von der Gewerkschaft.

Das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit hatte am Freitag die letzte Hürde im Bundestag genommen. Mit dem Gesetz soll die Macht kleiner Spartengewerkschaften eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Für die Union ist das letzte Wort zu dem im Bundestag verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz noch nicht gesprochen. Unionsfraktionsvize Michael Fuchs(CDU) will es so schnell wie möglich nachbessern, wie er der «Passauer Neuen Presse» sagte. «Wir haben die Tarifautonomie ein Stück weit gestärkt. Aber das Gesetz wird harte Tarifkonflikte, wie wir sie in den letzten Wochen erlebt haben, nicht verhindern», so Fuchs.

Das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit hatte am Freitag die letzte Hürde im Bundestag genommen. Mit dem Gesetz soll die Macht kleiner Spartengewerkschaften eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb.

Dialog mit der SPD gesucht

Fuchs kündigte Gespräche mit der SPD über weitere Schritte an. Er halte es für zwingend notwendig, dass für strategisch wichtige Unternehmen wie die Bahn eine 48-Stunden-Ankündigungsfrist für Streiks eingeführt werde, sagte er der Zeitung. Notwendig sei auch ein gesetzlich vorgeschriebener Schlichtungsversuch nach der zweiten Streikrunde: «Wir dürfen nicht zulassen, dass Tarifauseinandersetzungen zu schweren Schäden für den Standort Deutschland führen.»

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