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Für Corona-Maßnahmen

Koalition will Gesetzesgrundlage präzisieren

  • Veröffentlicht: 03.11.2020
  • 18:41 Uhr
  • dpa
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© Hannibal Hanschke/Reuters Pool/dpa

Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie greift der Staat erheblich in Grundrechte ein - aber wie gut ist das rechtlich abgesichert? Der Bundestag soll dazu bald konkretere Regelungen auf den Weg bringen.

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Angesichts von Kritik am Vorgehen von Bund und Ländern will die große Koalition eine genauere gesetzliche Grundlage für weitreichende Corona-Beschränkungen schaffen. Es gehe darum, sehr allgemeine Formulierungen für die Pandemie zu konkretisieren, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am Dienstag in Berlin. Dadurch "sind wir auch der Auffassung, dass es zu einer bundeseinheitlicheren Regelung kommt". Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte, es sollten konkrete Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz benannt werden.

Überarbeitung des Gesetzes

SPD und Union zielen auf eine Überarbeitung des Gesetzes, um vor allem Grundrechtseinschränkungen besser abzusichern. Bereits am Freitag solle darüber im Bundestag in erster Lesung beraten werden. "Wir können dann ganz schnell in die Anhörung gehen und in der nächsten Sitzungswoche Mitte November dann auch die entsprechenden Entscheidungen treffen", sagte Mützenich.

Richter hatten angezweifelt, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtfertigt. Auch Rufe nach einer stärkeren Beteiligung des Bundestags und der Länderparlamente an den Beschlüssen zur Bekämpfung der Pandemie hatten zuletzt zugenommen.

Laut einem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll ein neuer Paragraf eingefügt werden, der "besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus" regelt. Welche Schritte nötig sein könnten, wird dann einzeln aufgelistet - etwa Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote oder Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden außerdem Untersagungen, Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen. Festgelegt wird auch, dass sich dies auf die Dauer beziehen soll, für die der Bundestag wie geschehen eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt hat.

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Änderungen explizit für Corona-Pandemie

Nach den Worten von Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) soll der jetzige Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes, der nur sehr lokale und zeitlich beschränkte Maßnahmen bei Epidemien regele, um einen Paragrafen 28a erweitert werden, der ganz genau beschreibe, wie weit der Bundestag Bundesregierung und Länder ermächtige.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt unterstrich, dass diese Änderungen explizit für die derzeitige Corona-Pandemie greifen sollen. Andere Pandemien bedürften möglicherweise anderer Maßnahmen - und keine Kontaktbeschränkungen für die Bürger, erläuterte Dobrindt.

Im Übrigen seien noch einige Details der jüngsten Beschlüsse von Bundesregierung und Ministerpräsidenten zu klären. So sollte bei Schließungen in der Gastronomie aber auch in anderen Bereichen die Erstattung von 75 Prozent des November-Umsatzes von 2019 möglichst unbürokratisch und schnell erfolgen. Denkbar wären Abschlagszahlungen. Er erwarte, dass das Finanzministerium diese Regelungen umgehend der Öffentlichkeit erläutere, sagte Dobrindt.

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