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CDU nennt Gesetz kaum umsetzbar

Kritik an Söder: Lauterbach pocht auf Impfpflicht in der Pflege

  • Veröffentlicht: 08.02.2022
  • 16:07 Uhr
  • dpa
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Der Streit um die gesetzliche Corona-Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen spitzt sich zu. Markus Söder hatte angekündigt, die Maßnahme im Freistaat bis auf weiteres nicht umzusetzen. Bei Karl Lauterbach sorgte dies für Kritik.

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Im Streit um die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal pocht Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegen den Willen Bayerns und der CDU auf Vollzug durch die Länder. "Das Gesetz gilt, und wir werden mit allen daran arbeiten, Umsetzungsmöglichkeiten zu erleichtern", sagte Lauterbach am Dienstag in Berlin. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eine Aussetzung des Vollzugs angekündigt. Die CDU nannte das von ihr im Bundestag vor einem Monat mitbeschlossene Gesetz derzeit kaum umsetzbar. Zugleich riefen Lauterbachund der Chef des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, die Bevölkerung auf, die derzeitigen Infektionsschutz-Maßnahmen vorerst weiter mitzutragen.

Lauterbach warf Söder indirekt vor, Konflikten mit den Gegnern der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus dem Weg gehen zu wollen. "Das ist eine unbeliebte Vollzugsmaßnahme, die dazu führt, dass in einigen Bundesländern zeitweise Personal ausfällt", sagte er. "Das macht niemand gerne. Und diesem Konflikt will man offenbar auszuweichen, weil man glaubt, die Omikronvariante ist so harmlos, dass man das nicht mehr braucht." Dies sei aber abwegig.

Verhärtete Fronten bei der Einrichtungs-Impfpflicht

Lauterbach sieht in dem Streit "nicht wirklich viele Kompromisslinien". "Entweder gilt das Gesetz auch für Bayern oder das Gesetz gilt nicht." Es gehe um den Schutz der besonders verletzlichen Menschen, die den Beschäftigten anvertraut seien. Rückendeckung für Söder kam von der Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt. "Wenn so eine Entscheidung getroffen wird, müssen auch die Vollzugsfragen geklärt sein", sagte die frühere Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Inforadio vom rbb.

Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann verteidigte den Schritt des Freistaates. "Der Bund hat eine Regelung geschaffen, die, wenn man sie laufen ließe, ins Chaos führen würde", sagte Herrmann nach einer Kabinettssitzung in München. Der CSU-Politiker machte zugleich deutlich, Bayern halte die einrichtungsbezogene Impfpflicht generell für richtig, insbesondere, wenn sie wie von der Bundesregierung angekündigt im Paket mit der allgemeinen Impfpflicht eingeführt werde.

Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge sagte der "Bild"-Zeitung: "Die Bundesregierung muss einsehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Moment kaum umsetzbar ist." CDU-Chef Friedrich Merz hatte die Aussetzung in ganz Deutschland gefordert: Die CDU habe im Bundestag in der Annahme zugestimmt, dass die Probleme gelöst werden könnten. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, warf Söder und Merz parteipolitische Spielchen auf dem Rücken der verletzlichsten Gruppen vor. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) äußerte sein Unverständnis über die Aussetzung in Bayern. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) forderte von der Bundesregierung umgehend konkrete Vorgaben zur Umsetzung.

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Spielraum bei der Umsetzung der Impfpflicht

Lauterbach stellte fest, der Vollzug des Gesetzes sei Ländersache. Der Bund könne Hilfestellung bieten, etwa Musterbenachrichtigungen für Gesundheitsämter, mit denen sie die betroffenen Beschäftigten anschreiben könnten. "Aber ganz konkrete Anfragen habe ich weder aus Bayern noch von der CDU gesehen." Eine Frist zur Umsetzung, die verlängert werden könnte, sehe das Gesetz nicht vor.

Laut Infektionsschutzgesetz müssen die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Laut Lauterbach gibt es keine zeitlichen Vorgaben für den weiteren Prozess: Nachdem die Einrichtungen dem Gesundheitsamt Beschäftigte ohne Nachweis genannt haben, fordert das Amt die Betroffenen zunächst zur Vorlage auf - und "kann" am Ende ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Dabei hat das Amt Ermessensspielraum.

Prognosen zum weiteren Verlauf der Pandemie

Wieler sagte den Höhepunkt der Omikronwelle "in wenigen Wochen" voraus. "Und dann wird man lockern", so der RKI-Präsident. Derzeit befinde sich das Land vor einem Wendepunkt. "In wenigen Wochen haben wir die Omikron-Welle überstanden. Bleiben wir ruhig und achtsam und aufmerksam. Und dann können wir uns entspannt auf Ostern freuen." Derzeit gebe es bei den Klinikeinweisungen einen leichten Anstieg und insbesondere bei den auf den Intensivstationen behandelten Kranken "eine leichte Trendumkehr" nach oben.

Lauterbach sagte, die Lage sei noch nicht unter Kontrolle. "Wir können breite Lockerungen, wie sie derzeit diskutiert werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten." Schnelle Öffnungen könnten die Welle deutlich verlängern. Er wies auf viele ungeimpfte Ältere hin. Aber: "Wir werden natürlich deutlich vor Ostern öffnen können."

Lauterbach betonte, dass jederzeit neue Corona-Varianten aufkommen könnten - auch unabhängig des aktuellen Omikron-Verlaufs. "Es ist nicht so, dass das aufeinander aufbaut." Nach der erwarteten Entspannung in Frühjahr und Sommer solle ein Rückfall mit Omikron oder anderen Varianten verhindert werden - dafür brauche es angesichts vieler Ungeimpfter eine allgemeine Impfpflicht. Er erwarte in dieser Woche Gesetzentwürfe aus dem Bundestag.

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PCR-Tests nach positivem Schnelltest

Die Bürgerinnen und Bürger sollen nach einem positiven Corona-Schnelltest auch weiter Anspruch auf PCR-Nachtestung haben. Lauterbach sprach von einer "Veränderung der Position". Geplant ist nun etwa, dass man nach einer roten Warnmeldung auf der Corona-Warn-App und einem positiven Antigentest den PCR-Test erhält. Nach Lauterbachs Angaben würde die vorhandene Kapazität bei PCR-Tests auch bei täglich bis zu 450.000 Corona-Neuinfektionen reichen. "Und ich glaube, dass wir das nicht erreichen werden." In einem Entwurf für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der vor wenigen Tagen bekannt wurde, war noch geplant, den Anspruch zur Nachtestung nach positivem Schnelltest zunächst auszusetzen.

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