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Kein Schadenersatz für Abschaltungen

Landgericht Hannover weist Millionen-Klage von Eon ab

  • Veröffentlicht: 04.07.2016
  • 15:38 Uhr
  • dpa
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© dpa/Armin Weigel

Der Energiekonzern Eon hat trotz Zwangspause von zwei Atommeilern durch das Moratorium nach Fukushima keinen Anspruch auf Schadenersatz, urteilte am Montag das Landgericht Hannover.

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Der Energieriese Eon hat trotz der Zwangspause zweier Atommeiler nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Hannover wies am Montag eine Klage über rund 380 Millionen Euro ab. Das sagte der Vorsitzende Richter der 19. Zivilkammer, Martin Schulz, am Nachmittag. Eine Mitteilung zum Tenor des Urteils sollte im Tagesverlauf folgen.

Geklagt hatte die inzwischen in PreussenElektra umbenannte Eon Kernkraft GmbH. Sie wandte sich gegen die von Bayern und Niedersachsen 2011 verhängte vorübergehende Betriebseinstellung der Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser. In der Klage ging es um Ansprüche gegen Bayern, Niedersachsen und die Bundesrepublik.

Umstrukturierung der Geschäftsbereiche schwierig

Im März 2011 hatte die Politik unter dem Eindruck des Reaktorunglücks an der japanischen Ostküste sieben deutsche Meiler herunterfahren lassen. Nach dem dreimonatigen Moratorium folgte die Änderung des Atomgesetzes mit dem endgültigen Aus für zunächst acht Kraftwerke und dem Ausstiegsszenario für die übrigen Anlagen bis Ende 2022.

Eon sieht sich bei Isar 1 und Unterweser enteignet und verlangt daher eine Entschädigung. "Ich erwarte Gerechtigkeit", hatte Konzernchef Johannes Teyssen im Frühjahr zu den Atomklagen bei der Vorlage seiner Jahreszahlen gesagt. Diese waren - nicht zuletzt wegen der Folgen der Energiewende - tiefrot. Die deutschen Energieriesen kämpfen seit dem Start des Atomausstiegs um neue Geschäftsmodelle.

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