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Gerichtsurteil

Lebenslange Haft wegen Mordes an 80-Jährigem

  • Veröffentlicht: 23.12.2020
  • 14:15 Uhr
  • dpa
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"Dieses Motiv erfüllt das Handlungsmerkmal der Habgier", sagte der Richter. Jetzt muss eine 37-Jährige Angeklagte lebenslang in Haft.

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Wegen der Ermordung ihres 80 Jahre alten Lebensgefährten hat das Landgericht Hamburg eine 37-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer sei davon überzeugt, dass die Angeklagte den Mann in der Nacht zum 3. April 2020 durch einen gezielten Griff an den Hals getötet habe, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann.

Kontovollmacht wurde entzogen

Der 80-Jährige hatte ihr kurz zuvor mitgeteilt, dass er sich von ihr trennen wolle und ihr die Kontovollmacht entzogen habe. Außerdem habe er seinen Wohnungsschlüssel von ihr zurückgefordert. Die 37-Jährige habe befürchtet, dass der Senior auch sein Testament ändern und sie als Alleinerbin streichen könnte. "Dieses Motiv erfüllt das Handlungsmerkmal der Habgier", sagte Steinmann.

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37-Jährige ist voll schuldfähig

Eine Gutachterin hatte der aus Baden-Württemberg stammenden Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Diese habe jedoch bei der Tat keine Rolle gespielt. Die 37-Jährige sei voll schuldfähig. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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