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Aktionärsvertreter fordert Klärung

Lufthansa-Streik soll vor Gericht

  • Veröffentlicht: 19.11.2015
  • 09:26 Uhr
  • dpa
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Ein Aktionärsvertreter fordert nach dem siebentägigen Lufthansa-Streik der vergangenen Woche eine gerichtliche Klärung.

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Angesichts der Dauerstreiks bei der Lufthansa drängen Aktionärsvertreter den Dax-Konzern zu einer Klärung vor Gericht. "Die Eigentümer appellieren an die Verwaltung, hier mehr Mut zu zeigen, ganz neu zu denken", sagte Marc Tüngler, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Es brauche eine endgültige Klärung, was Gewerkschaften dürfen. Tüngler hält eine Sonderprüfung wegen der Rolle der Gewerkschafter im Aufsichtsrat für denkbar, aber auch Schadenersatzklagen des Konzerns sowie eine Aktionärsklage.
 Der siebentägige Streik der Flugbegleiter aus der vergangenen Woche könnte die Lufthansa eine dreistellige Millionensumme gekostet haben. Hinzu kommt der Schaden von gut 350 Millionen Euro durch die seit 2014 laufenden Streikwellen der Piloten. Tüngler stößt sich an der Doppelrolle der Gewerkschaftsvertreter, die einerseits dem Wohl der Mitarbeiter, andererseits aber als Aufsichtsräte dem Wohl der Gesellschaft verpflichtet seien.

Klage gegen Pilotengewerkschaft läuft noch
 Der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und der Flugbegleitergewerkschaft Ufo wirft er vor, mit ihren Streiks Einfluss auf unternehmensstrategische Entscheidungen wie den Aufbau der Billigmarke Eurowings nehmen zu wollen. Ufo-Chef Nicoley Baublies weist dies zurück: Er sieht sogar den Aufsichtsrat gefordert, "zu klären, warum hier Geld verbrannt wird, statt Einsparungen und positive Begleitung der Unternehmensstrategie zu nutzen".
 Die Lufthansa verwies auf ihre laufende Klage gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit, von der sie rund 60 Millionen Euro Schadenersatz fordert. DSW-Sprecher Tüngler kündigte an, vor der Hauptversammlung 2016 mit anderen Investoren über ein koordiniertes Vorgehen zu sprechen. Wenn die Lufthansa nicht selbst mit einer grundsätzlichen Klage aktiv werde, "könnten wir eine solche einreichen", sagte er.

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