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Brexit

May muss weiter um ihr Abkommen bangen

  • Veröffentlicht: 12.03.2019
  • 12:56 Uhr
  • dpa
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Premierministerin May muss weiter um ihr Brexit-Abkommen bangen. Trotz Nachbesserungen in letzter Minute ist der britische Generalstaatsanwalt weiter skeptisch.

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Die von Premierministerin Theresa May erreichten Änderungen am Brexit-Abkommen räumen die Bedenken des britischen Generalstaatsanwalts Geoffrey Cox nicht aus. Das geht aus seinem Gutachten hervor, das am Dienstag in London veröffentlicht wurde.

Großbritannien hat laut Cox weiterhin keine rechtlichen Mittel, um die als Backstop bezeichnete Garantieklausel für eine offene Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland zu kündigen. Das Risiko, auf Dauer in einer Zollunion mit der EU gefangen zu bleiben, sei aber durch die Nachbesserungen reduziert.

Für May sind das keine guten Nachrichten. Sie hofft, die am Montag erreichten Zugeständnisse der EU könnten ihr bei der Abstimmung am Abend im Parlament eine Mehrheit für ihr Abkommen bringen. Planmäßig will sich Großbritannien am 29. März von der EU trennen.

Bei erstem Versuch war May gescheitert

Die Abgeordneten im Unterhaus sollen (voraussichtlich ab 20.00 Uhr MEZ) ein zweites Mal über das mit Brüssel ausgehandelte Vertragspaket zum EU-Austritt des Landes stimmen. Bei einem ersten Versuch war May krachend gescheitert.

EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker appellierte am Dienstag abermals an das britische Unterhaus, dem nachgebesserten Brexit-Deal nun zuzustimmen. "Ich habe es gestern Nacht schon gesagt: Das war eine zweite Chance, aber es wird keine dritte Chance geben", sagte Juncker in einer Debatte des Europaparlaments.

Der deutsche Europa-Staatsminister Michael Roth appellierte an das Unterhaus, den Kompromiss nun mitzutragen. "Es muss jetzt auch mal Schluss sein mit den Spielchen", sagte der SPD-Politiker bei einem EU-Treffen in Bukarest. Roth bezeichnete die neue Vereinbarung als "sehr weitreichende Verdeutlichung dessen, was wir schon längst verhandelt haben". Die für die EU zentralen Punkte blieben erhalten. "Der Scheidungsvertrag ist der Scheidungsvertrag."

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