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Verhandlung ausgesetzt

Mordprozess nach illegalem Autorennen mit einem Toten geplatzt

  • Veröffentlicht: 28.08.2018
  • 13:30 Uhr
  • dpa
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Es war das erste Mordurteil in einem Raser-Fall: In Berlin wurden zwei Autofahrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hob die spektakuläre Entscheidung auf. Und jetzt ist der neue Prozess geplatzt.

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Der neu aufgelegte Mordprozesses um ein illegales Autorennen auf dem Berliner Ku'damm ist geplatzt. Die Hauptverhandlung sei ausgesetzt, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Damit war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Berufsrichter der 40. Großen Strafkammer erfolgreich.

Auch in dem neuen Prozess wurde den Männern im Alter von 29 und 26 Jahren vorgeworfen, bei einem illegalen Autorennen in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen unbeteiligten 69-Jährigen totgefahren zu haben. Sie sollen seinen Tod billigend in Kauf genommen haben. Im Februar 2017 waren deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall wegen Mordes lebenslange Haftstrafen verhängt worden.

Neue Verhandlung notwendig

Das Landgericht der Hauptstadt musste den Fall zum zweiten Mal verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil wegen Mordes mit lebenslangen Freiheitsstrafen kassiert hatte. Die Richter sahen den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Nun wird der Fall nochmals neu verhandelt werden müssen - vor einer anderen Strafkammer, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.

Grund ist dieses Mal, dass die Verteidigung direkt zum Auftakt der erneuten Verhandlung moniert hatte, für die Juristen stehe ein zweites Mordurteil schon zu Beginn des Prozesses fest. Eine andere Kammer des Gerichts kam nun zu dem Schluss, dass die "Besorgnis der Befangenheit" nicht ausgeschlossen werden könne.

Es sei Richtern zwar erlaubt, sich im Vorfeld einer Hauptverhandlung beispielsweise bei Entscheidungen über Haftfragen zu äußern, ohne dass dies dessen Unparteilichkeit in Frage stelle, erklärte das Gericht. "Im vorliegenden Fall ließen jedoch einzelne Formulierungen und Argumente in der Begründung des Haftfortdauerbeschlusses der Richter diesen Rückschluss ausnahmsweise zu", hieß es in einer Mitteilung.

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