Strafe steht fest
Nach Becherwurf in Bochum: DFB wertet Partie 2:0 für Gladbach
- Veröffentlicht: 24.03.2022
- 15:54 Uhr
- dpa
Der Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann hat dabei eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma erlitten.
Einen großen Imageschaden hat der VfL Bochum schon, nun stehen auch die sportlichen Folgen des Becherwurfskandals fest: Das Bundesligaspiel des Aufsteigers gegen Borussia Mönchengladbach ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wie erwartet für die Gäste vom Niederrhein gewertet worden. Die Partie im Bochumer Ruhrstadion war am Freitagabend abgebrochen worden, nachdem ein Zuschauer einen Getränkebecher an den Kopf des Schiedsrichterassistenten Christian Gittelmann geworfen hatte.
"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", begründete Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, das Urteil am Donnerstag in einer DFB-Mitteilung.
"Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich." Bochum hatte ein Wiederholungsspiel gefordert. Für eine Stellungnahme nach dem Urteil war der VfL zunächst nicht zu erreichen.
"Wir verurteilen den Becherwurf, das ist eine massive Straftat, da gibt es nichts schönzureden, das ist verurteilungswürdig, das ist unerträglich", hatte VfL-Anwalt Horst Kletke noch am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur gesagt. "Aber wenn ein Straftäter einen Becher wirft, dann trifft den VfL Bochum keine Schuld."
Das sieht der DFB anders. Die Haftung der Clubs für ein Fehlverhalten der ihnen zuzurechnenden Personen ergebe sich aus Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbands. "Danach sind Vereine unter anderem für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Anhänger und Zuschauer verantwortlich", sagte Oberholz.
Bei der Partie in Bochum zum Auftakt des 27. Bundesliga-Spieltages wurde Gittelmann in der 68. Minute von einem Getränkebecher am Kopf getroffen, der von einer Tribüne mit hauptsächlich Bochumer Fans geworfen worden war. Daraufhin hatte Schiedsrichter Benjamin Cortus die Partie beim Stand von 2:0 für Gladbach zunächst unterbrochen und kurz danach abgebrochen. Gittelmann wurde ins Krankenhaus gebracht, wo beim 39-Jährigen nach eigenen Angaben eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma diagnostiziert wurden.
Tatverdächtiger wurde ermittelt
Die Polizei ermittelte inzwischen einen Tatverdächtigen. Dabei handelt es sich laut einer gemeinsamen Mitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft um einen 38-Jährigen aus Bochum. Er ließ sich zunächst nicht zur Sache ein, die Ermittlungen dauern an.
Derweil erwägt der VfL ein Alkoholverbot auf den Tribünen. Diese Maßnahme werde erörtert, sagte Ilja Kaenzig als Sprecher der Geschäftsführung des VfL Bochum der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Bereits im nächsten Heimspiel gegen Bayer Leverkusen am 10. April könnte das Alkoholverbot greifen.
Sportlich wird die Lage in der Tabelle für die Bochumer durch die nun zweite Niederlage nacheinander wieder ungemütlicher. Mit 32 Punkten hat der VfL sechs Zähler Vorsprung auf den Relegationsplatz. Die Borussia hat einen Punkt mehr als der Revierclub.
Über mögliche weitere Sanktionen gegen Bochum will das Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.
In einem vergleichbaren Fall im Jahr 2011 war der Gastgeberverein mit einem Spiel außerhalb der eigenen Stadt bestraft worden. Damals war die Partie FC St. Pauli gegen den FC Schalke 04 beim Stand von 2:0 für die Gäste abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichterassistent Thorsten Schiffner ebenfalls von einem Becher getroffen worden war. Das Spiel wurde 2:0 für Schalke gewertet. Zudem musste St. Pauli die erste Partie der Zweitliga-Saison 2011/12 mindestens 50 Kilometer außerhalb Hamburgs austragen.