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Der Tatzeitpunkt ist bekannt

Neue Details im Mordfall Peggy

  • Veröffentlicht: 21.12.2018
  • 14:22 Uhr
  • dpa
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Der Anwalt des Tatverdächtigen im Mordfall Peggy hat Haftbeschwerde eingelegt. Zeitgleich veröffentlicht die Polizei neue Details.

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Im Mordfall Peggy gehen die Ermittler davon aus, dass die neunjährige Schülerin bereits kurz nach ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 getötet wurde. Dies teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Freitag in Bayreuth mit. Nach der Festnahme des Tatverdächtigen vor knapp zwei Wochen werde gegen keine weiteren Beschuldigten ermittelt.

Haftbeschwerde

Der Anwalt des 41-Jährigen hat Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. Sie sei eingegangen und werde nun geprüft, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Es gebe keinen Beweis für die Beteiligung seines Mandanten an der Tötung, sagte Anwalt Jörg Meringer dem Bayerischen Rundfunk. Wann über die Haftbeschwerde entschieden wird, ist nicht bekannt.

Peggy war 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt.

Der Radiosender Antenne Bayern meldete am Freitag, dass er die Staatsanwaltschaft anwaltlich aufgefordert habe, Fragen der Journalisten zu dem rätselhaften Fall zu beantworten.

Alibi geplatzt

Am Freitag nannten Polizei und Staatsanwaltschaft unter anderem Einzelheiten zum Überwachungsvideo einer Bankfiliale in Lichtenberg, das den Tatverdächtigen am Tattag in dem Ort zeigt und das Alibi des Mannes platzen ließ. Dieses Video befand sich den Angaben zufolge schon bei den Altakten. Im Zusammenhang mit den damaligen Ermittlungen habe es aber keinen hinreichenden Tatverdacht begründen können. Neue Indizien ließen die Aufzeichnung in einem anderen Licht erscheinen, erklärten die Ermittler.

Sie wiesen auch darauf hin, dass die Vernehmung des 41-Jährigen im September auf Video aufgezeichnet worden sei. Der Beschuldigte habe dabei durchgehend die Möglichkeit gehabt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht habe er nicht wahrgenommen. Anlass für die jetzige Mitteilung seien auch "abstrakte Meldungen" gewesen, dass die Polizei den Verdächtigen bei der Vernehmung unter Druck gesetzt habe, sagte ein Polizeisprecher.

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