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Schwarz-rote Arbeitsschutz-Pläne gefährden Werkhallen

Neue Fenster-Vorschrift

  • Veröffentlicht: 26.04.2015
  • 16:35 Uhr
  • dpa
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Müssen Werkhallen in Deutschland reihenweise schließen, weil die Koalition Fenster vorschreibt? Davor warnt die Industrie. Entschieden werden könnte der Fall im Bundeskanzleramt.

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Viele Werkhallen in Deutschland sind laut Industrie in ihrem Bestand gefährdet, weil die Regierungskoalition Fenster oder Oberlichter als Pflicht vorschreiben will. Um solche Regelungen geht es in einer geplanten "Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen", die an diesem Sonntagabend bei einem Koalitionsgipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) thematisiert werden soll.

In einem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag, warnt der Arbeitgeberverband Gesamtmetall, eine vorgesehene Übergangsfrist für bauliche Anpassungen sei mit fünf Jahren sehr kurz bemessen. "Nach Ablauf dieser Frist dürften Betriebe, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, nicht mehr betrieben werden."

Die umstrittene Verordnung soll den Arbeitsplatzschutz erhöhen

Die umstrittene Verordnung soll den Schutz von Arbeitnehmern an ihren Arbeitsplätzen in verschiedener Hinsicht erhöhen. Nach Protesten des Arbeitgeberverbands BDA hatte das Bundeskanzleramt einen Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vorerst auf Eis gelegt, obwohl der Bundesrat bereits grundsätzlich grünes Licht gegeben hatte. Nun soll bei Merkel voraussichtlich entschieden werden, wie es damit weitergeht. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist ohnehin bei dem Spitzentreffen anwesend, weil sie einen Sachstandsbericht über den Mindestlohn geben soll.

Gesamtmetall weist darauf hin, dass nach dem Willen des Nahles-Ressorts künftig alle Arbeitsräume und Werkshallen eine Sichtverbindung nach außen haben müssten. "Faktisch ist jede Produktions-, Lager- oder Werkshalle durch den weiten Anwendungsbereich der Neuregelung erfasst." Das solle auch für bereits errichtete Betriebe gelten. Allerdings heißt es in anderen Branchenkreisen auch, dass die strengen Regelungen in dieser Form voraussichtlich gar nicht kommen würden.

Als Beispiel nennt Gesamtmetall einige Werkhallen, die bedroht wären. Das betrifft etwa einen Hersteller von Gussprodukten mit 117 Mitarbeitern, eine Firma für Verzinkungen mit 79 Mitarbeitern, einen Sondermaschinen-Hersteller mit 220 Mitarbeitern, einen Maschinenbauer mit 750 Mitarbeitern, aber auch Betriebe der Großindustrie.

Die Arbeitsstättenverordnung braucht einen Bestandsschutz

Der Hauptgeschäftsführer Gesamtmetall, Oliver Zander, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Arbeitsstättenverordnung darf den Koalitionsausschuss nicht unverändert verlassen." Nötig sei zumindest ein Bestandsschutz für bestehende und bereits geplante Anlagen. "Andernfalls gefährdet die Verordnung sehenden Auges die wirtschaftliche Existenz von klein- und mittelständischen Unternehmen."

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