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Neue Regel für Bamf-Mitarbeiter

  • Veröffentlicht: 29.05.2018
  • 06:53 Uhr
  • dpa
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Als Reaktion auf die Bamf-Affäre "wurden die Regelungen zum Wechsel von Bearbeitungszuständigkeiten verändert."

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Als Konsequenz aus der Affäre um unrechtmäßig getroffene Asylentscheidungen in Bremen dürfen alle Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Verfahren aus anderen Regionen nicht mehr eigenmächtig bearbeiten. In einer Antwort des Bundesinnenministerium auf eine Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Stephan Thomae heißt es: "Als unmittelbare Reaktion auf die Feststellungen der Internen Revision des Bamf wurden die Regelungen zum Wechsel von Bearbeitungszuständigkeiten verändert." Ab sofort dürften Zuständigkeiten nur noch nach Rücksprache mit der Zentrale in Nürnberg und in begründeten Fällen - etwa wenn es sich um mehrere Mitglieder einer Familie handele - übernommen werden.

Über Bundesdurchschnitt

Unter ihrer ehemaligen Leiterin hatte die Bamf-Außenstelle Bremen zwischen 2013 und 2016 zahlreiche Asylverfahren aus anderen Bundesländern an sich gezogen und entschieden. Die Schutzquote für Asylbewerber lag in Bremen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Gegen die frühere Leiterin, einen Dolmetscher, Anwälte und andere mutmaßliche Beteiligte ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft.

Thomae zeigte sich mit der Antwort des Ministeriums unzufrieden. Er sagte: "Bei vielen brisanten Fragen flüchtet sich die Bundesregierung» unter Berufung auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft." Die Bamf-Leitung habe offenkundig versucht, "die Angelegenheiten unter den Teppich zu kehren". Anders lasse es sich nicht erklären, dass erst sieben Monate nachdem Bamf-Präsidentin Jutta Cordt eine Disziplinarmaßnahme gegen die Bremer Amtsleiterin unterschrieben habe, Strafanzeige gestellt worden sei - und das anscheinend nur, nachdem durch den Verdacht auf Urkundenfälschung der Druck zu stark geworden sei.

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