Die große Koalition will rechtsextremen Parteien den Geldhahn zudrehen
NPD-Ausschluss von Parteienfinanzierung
- Veröffentlicht: 07.04.2017
- 13:40 Uhr
- dpa
Mitte Januar zeigt das Bundesverfassungsgericht der Politik einen Weg auf, wie rechtsextremistischen Parteien auch ohne Verbot das Handwerk gelegt werden kann: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die nötige Mehrheit von Bundestag und Bundesrat könnte rasch stehen.
Die große Koalition will noch vor der Bundestagswahl der rechtsextremen NPD bei der Parteienfinanzierung aus Steuermitteln den Geldhahn zudrehen. Nach einem Vorstoß aller Bundesländer hat Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag ein Verfahren eingeleitet, mit dem der NPD der Zugriff auf staatliches Geld entzogen werden soll.
Eine Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze habe er an die Spitzen der Regierungsfraktionen von Union und SPD weitergeleitet, teilte der Minister mit. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, ist nach den Worten de Maizières "ein Zustand, der nur schwer erträglich ist". Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Zuvor hatten alle 16 Länder einstimmig einen Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen gefordert. Sie griffen damit einen Weg auf, den das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hatte. Auch aus dem Bundestag kamen bereits positive Signale für die Länderinitiative. Kürzlich hatte die NPD erfolgreich vor Gericht gegen eine hessische Kommune geklagt, die ihr Fraktionsgelder gestrichen hatte.
Maas dringt auf ein rasches Ende der Parteienfinanzierung für die NPD
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen jedoch auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin wie den Entzug der Parteienfinanzierung.
Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.
Innenminister de Maizière erklärte, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts habe bei der Verkündung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet. Sein Haus hat in enger Abstimmung mit dem Bundesjustiz- und Finanzministerium geprüft, wie diese Spielräume genutzt werden können.
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas dringt auf ein rasches Ende der Parteienfinanzierung für die NPD. "Entsprechende Möglichkeiten haben wir sehr sorgfältig geprüft; das ist in dieser Legislaturperiode machbar", teilte der SPD-Politiker mit. Steuermittel für die NPD seien eine "staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze". "Viel wichtiger" bleibe in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus aber, eine "klare Haltung" gegen Hetze zu zeigen.
Oppermann ist zuversichtlich
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte zuvor der Deutschen Presse-Agentur gesagt: "Ich bin zuversichtlich, dass wir in der Koalition noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende Regelung verabschieden können." Für jeden Demokraten sei es unerträglich, wenn staatliche Gelder dazu beitragen würden, "dass solche Parteien in unsere Parlamente einziehen können".
Für Aufsehen hatte jüngst die hessische Stadt Büdingen gesorgt. Sie hatte Ende Januar in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen.
Dagegen klagte die NPD - und bekam vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht. Aus Sicht der Richter verstößt die Satzungsänderung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch in die Ausübung des freien Mandats eingegriffen werde. Dazu sagte Oppermann, das Urteil zeige, dass die Politik dafür sorgen müsse, "dass Parteien, die die Menschenwürde und freiheitliche Grundordnung missachten, nicht vom Staat finanziert werden".