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Nach mündlicher Verhandlung in Karlsruhe

NPD-Verbotsverfahren nimmt wichtige Hürde

  • Veröffentlicht: 07.12.2015
  • 17:38 Uhr
  • dpa
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Die Länder finden, dass die rechtsextreme NPD verboten gehört. Sie haben deshalb einen Antrag in Karlsruhe gestellt und zwei Jahre lang bangen müssen. Nun gab es eine erste Entscheidung.

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Im NPD-Verbotsverfahren haben die Bundesländer eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht setzte für März eine mehrtägige mündliche Verhandlung fest. Die Richter wollen an drei Tagen (1. bis 3. März) öffentlich prüfen, ob die rechtsextreme Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. (Az.: 2 BvB 1/13)

Der Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens enthält keine Begründung. Die Entscheidung ist aber das Ergebnis einer Prüfung im sogenannten Vorverfahren: Die Richter mussten entscheiden, ob der Antrag der Länderkammer zulässig und "hinreichend begründet" ist. Dafür haben sie eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten des Antrags nach Aktenlage vorgenommen.

Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, argumentiert die Länderkammer.

Länder vs. Bund

Berichterstatter des Verfahrens und damit federführend ist der Richter und ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller. Er hatte die Länder in einem Berichterstatterschreiben dazu angeregt, ihre Ausführungen für das Gericht zum aggressiven und antidemokratischen Auftreten der rechtsextremen Partei zu ergänzen. Außerdem wollte das Gericht weitere Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten. Beides lieferten die Länder nach.

Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen. 2003 war ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Bisher gab es in Deutschland zwei Parteiverbote: 1952 verbot Karlsruhe die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

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