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Verwechselung

NSU: Opfer soll gar nicht existieren

  • Veröffentlicht: 02.10.2015
  • 17:20 Uhr
  • dpa
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Im Münchner NSU-Prozess ist eine Frau als Opfer und Nebenklägerin zugelassen, die nach Aussage ihres Anwalts "nach aktuellem Kenntnisstand" gar nicht existiert.

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Im Münchner NSU-Prozess ist eine Frau als Opfer und Nebenklägerin zugelassen, die nach Aussage ihres Anwalts "nach aktuellem Kenntnisstand" gar nicht existiert. Der Jurist Ralph Willms erklärte am Freitag, er sei von einem anderen vermeintlichen Opfer des Bombenanschlags an der Kölner Keupstraße im Jahr 2004 getäuscht worden. Dieser Mann habe vorgegeben, die Frau zu kennen, und habe Willms auch ein Foto von ihr gezeigt, hieß es in der von Willms Verteidiger verbreiteten Erklärung.

"Zufällig" habe sich jetzt aber herausgestellt, dass dieser Mann dasselbe Foto auch einem anderen Anwalt gezeigt und mit einer anderen Identität versehen habe. In der Mitteilung ist von "betrügerischen Machenschaften" dieses Mannes die Rede.

"Spiegel online" berichtet indes, Anwalt Willms habe sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und das Oberlandesgericht München um seine Entbindung als Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren gebeten. Er habe zudem Strafanzeige gegen den anderen Nebenkläger bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.

Willms vertritt die wohl gar nicht existierende Frau seit Beginn des NSU-Prozesses im Mai 2013. Die Affäre war in dieser Woche vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ins Rollen gebracht worden. Götzl forderte Willms auf, zu klären, wo sich seine Mandantin aufhält. Er habe mehrmals vergeblich versucht, sie als Zeugin zum Prozess zu laden.

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