Teilgeständnis zum Prozessauftakt
Obdachloser würgt Kind fast zu Tode
- Veröffentlicht: 06.11.2017
- 13:10 Uhr
- dpa
Lange Zeit soll er nur gebettelt und Alkohol geklaut haben. Doch im Sommer 2016 begeht er laut Anklage einen Mordversuch an einer Elfjährigen. Erst Tage später kann die Polizei den Tatverdächtigen fassen: Da gibt es ein weiteres Opfer.
Mit einem Teilgeständnis hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der eine Elfjährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. Der 27 Jahre alte Angeklagte entschuldigte sich am Montag bei dem Mädchen und bei einem Mann, der er mit einer schweren Steinplatte blutig geschlagen hatte. Er habe in beiden Fällen niemanden töten wollen, beteuerte der Obdachlose in einer Erklärung, die sein Anwalt vor dem Landgericht München vortrug. An den Angriff auf das Mädchen könne er sich nur noch undeutlich erinnern. Er sei betrunken und bekifft gewesen.
Teilgeständnis zum Prozessauftakt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord und versuchten Totschlag vor. Unter einem Vorwand habe er im August 2016 das Mädchen zu sich gelockt und in den Schwitzkasten genommen. Er habe Aggressionen an einem willkürlich ausgewählten Opfer ausleben wollte. Das Kind war gerade mit seinem Hund Gassi gegangen, als der Mann behauptet habe, hinter Büschen liege ein verletzter Kollege.
Laut Anklage band er den Hund mit der Leine an einem Baum fest und ergriff die Elfjährige, als sie ihre Mutter zu Hilfe holen wollte. Das Kind wehrte sich und schrie, verlor jedoch im Würgegriff das Bewusstsein. Als Zeugen auftauchten, habe der Pole von seinem Opfer abgelassen - sei aber davon ausgegangen, dass die Schülerin tot sei. Sie kam jedoch wieder zu sich.
Polizei schnappt Obdachlosen rein zufällig
Zu fassen bekam die Polizei den Mann erst Tage später - und das rein zufällig. Streifenbeamte sahen, wie er einem anderen betrunkenen Mann im Streit eine fünf Kilogramm schwere und 32 mal 19 Zentimeter große Steinplatte gegen den Kopf schlug. Er traf das Opfer zwar nicht mit voller Wucht, versuchte aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber, den Mann zu töten.
Dem widersprach der Angeklagte in der Erklärung seines Anwalts: Er habe sich lediglich zur Wehr gesetzt, weil der andere Mann ihn mit einem Pflasterstein bedroht habe; möglicherweise habe er dabei etwas überreagiert.
Der 27-Jährige ist polizeibekannt, lebt seit geraumer Zeit in München ohne Obdach und besorgte sich bei Ladendiebstählen Alkohol. In seiner Heimat verbüßte er bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen Einbruchdiebstahls. Seit Anfang September 2016 sitzt er in Untersuchungshaft. Das Gericht hat zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt.