Im Fall Böhmermann
Paragraf 103: Bundesrat lehnt sofortige Streichung ab
- Veröffentlicht: 13.05.2016
- 15:47 Uhr
- dpa
Der Bundesrat hat es am Freitag abgelehnt, den Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 103 sorfort abzuschaffen.
Mehrere Bundesländer dringen auf eine rasche Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen im Strafrecht. Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen brachten am Freitag im Bundesrat eine Initiative für eine sofortige und ersatzlose Streichung des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch ein. Auch die Bundesregierung will die Vorschrift abschaffen, aber nach jetzigem Stand erst 2018.
Dieser, aus Sicht der Länder nicht mehr zeitgemäße Straftatbestand stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Der Länder-Antrag wurde zunächst an die Fach-Ausschüsse überwiesen. Später wird im Bundesrat darüber endgültig abgestimmt. Bei einer Zustimmung wird die Initiative dann auch dem Bundestag vorgelegt. Wie lange dieses Verfahren dauert, ist offen.
Paragraf 103 ist in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf Basis dieser Gesetzesregelung ein Strafverfahren gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen eines «Schmähgedichts» angestrengt hatte.
Die Länder sehen es besonders kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhänge. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.
Ein Antrag, dass der Bundesrat sofort, noch an diesem Freitag über den Gesetzesvorstoß abstimmt, fand in der Länderkammer allerdings keine Mehrheit. Daher bleibt es bei dem üblichen Verfahren - zunächst die Ausschüsse und dann erneut das Bundesrats-Plenum.