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4,4 Milliarden Euro mehr veranschlagt

Pflegereform wird teurer

  • Veröffentlicht: 23.06.2015
  • 17:21 Uhr
  • dpa
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20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung sollen die Leistungen deutlich ausgeweitet werden. Gesundheitsminister Gröhe hat nun seinen Entwurf für die zweite Stufe der Reform vorgelegt. Sie wird teurer.

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Um Pflegebedürftige durch die Pflegereform nicht schlechter zu stellen, ist mehr Geld als bisher angenommen nötig. Für die Überleitung auf das neue System des zweiten Pflegestärkungsgesetzes veranschlagt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einmalig weitere 4,4 Milliarden Euro. Das Geld soll aus den Rücklagen der Pflegeversicherung kommen, die heute bei 6,6 Milliarden Euro liegen. Die bisher aus zwei Beitragserhöhungen erwarteten 5 Milliarden Euro jährlich reichen dafür nicht aus, wie aus Gröhes Gesetzentwurf hervorgeht, der jetzt zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien versandt wurde.

Zentraler Punkt des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden, um das Begutachtungssystem genauer und damit gerechter zu gestalten.

Das neue System erfasst 500.000 Menschen mehr als bisherig

Mit der Umstellung, die mehrere Jahre dauern dürfte, soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden. Vielmehr werden durch das neue System voraussichtlich 500.000 Menschen mehr erfasst als bisherig.

Grundsätzlich haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine neue Begutachtung. Und auch wenn sich hier herausstellen sollte, dass nach dem neuen System eigentlich niedriger eingestuft werden müsste, soll dies nicht umgesetzt werden. Es soll also nur nach oben angepasst werden.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten

Das Gesetz soll grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Umstellung auf das neue System wird dann aber noch etliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren tatsächlich erst zwölf Monate später in Kraft treten.

Bereits Anfang des Jahres ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro, mit denen die Leistungssteigerungen in der Pflegeversicherung finanziert werden sollen.

Pflegebedürftigenverbände haben im neuen Qualitätsausschuss kein Stimmrecht

Gröhe geht laut Gesetzentwurf davon aus, dass der ab 2017 geltende Beitragssatz von 2,55 Prozent trotz eines höheren Leistungsumfangs bis 2022 nicht mehr angehoben werden muss.

Der Sozialverband VdK begrüßte am Dienstag die stärkere Einbindung von Demenzkranken in das System grundsätzlich. Er kritisierte jedoch, "dass die Dynamisierung der Pflegeleistungen um drei Jahre verschoben wird". Auch hätten die Pflegebedürftigenverbände im neuen Qualitätsausschuss leider kein Stimmrecht.

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