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NSU-Prozess wird fortgesetzt

Pflichtverteidiger müssen Zschäpe vertreten

  • Veröffentlicht: 20.07.2015
  • 17:25 Uhr
  • dpa
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Beate Zschäpes bisherige Verteidiger bitten das Gericht, sie aus ihrem Mandat zu entlassen. Nach stundenlanger, teils chaotischer Debatte lehnt der Senat ab. Der Streit zwischen alten und neuem Verteidiger tritt offen zutage.

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Die Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, müssen die mutmaßliche Rechtsterroristin weiter vertreten. Das Gericht lehnte am Montag Anträge der Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ab, sie von ihrem Mandat zu entpflichten. Die Vernehmung des einzigen Zeugen des Verhandlungstages verzögerte sich durch das Durcheinander bis zum späten Nachmittag. Zschäpe muss sich in dem Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) vorwirft.

Rechtsanwalt Heer hatte mit Blick auf den Antrag zunächst angegeben, eine "optimale Verteidigung" seiner Mandantin sei "nicht mehr möglich". Konkrete Gründe wollten weder er noch Stahl und Sturm nennen. Die Anwälte beriefen sich auf ihre anwaltliche Schweigepflicht, von der Zschäpe sie nicht entbunden habe. Vor zwei Wochen hatte das Gericht nach einer längeren Vertrauenskrise zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger beigestellt.

Der Antrag wurde "zur Sicherung des Verfahrens" abgelehnt

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl begründete seinen Beschluss mit der Bemerkung, Heer, Stahl und Sturm hätten ihren Wunsch auf Entpflichtung "nicht einmal in groben Umrissen" konkretisiert. Daher habe er ihren Antrag "zur Sicherung des Verfahrens" ablehnen müssen.

Entscheidung nach stundenlangen Diskussionen und zahlreichen Unterbrechungen

Vorangegangen waren stundenlange Diskussionen und zahlreiche Unterbrechungen. Dabei ging es auch um Zschäpes Forderung nach einer neuen Sitzordnung im Saal und um die Schilderung zahlreicher Hintergrundgespräche zwischen Anwälten und Gericht vor der Berufung Grasels zum vierten Pflichtverteidiger. Götzl zitierte aus Gesprächsnotizen, die drei alten Anwälte hätten das kritisch gesehen.

Erst am späten Nachmittag rief das Gericht den einzigen für diesen Tag geladenen Zeugen auf, einen Jugendfreund Zschäpes, der bereits im April vernommen worden war und alle Fragen des Gerichts bereitwillig beantwortet hatte. Nach wenigen Fragen brach das Gericht seine Befragung aber wieder ab. Der Zeuge soll erneut geladen werden.

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