EuGH-Urteil
Polen verstößt gegen EU-Recht
- Veröffentlicht: 15.07.2021
- 18:09 Uhr
- dpa
Die EU und Polen streiten wegen der polnischen Justizreformen. Nun urteilte der EuGH: Die Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern ist möglicherweise nicht unabhängig von der Politik.
Polen verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, urteilte das Gericht am Donnerstag. Damit dürften die seit Jahren anhaltenden Spannungen zwischen Brüssel und Warschau um die polnischen Justizreformen noch zunehmen.
Die nationalkonservative PiS-Regierung wies die Entscheidung schroff zurück. "Es handelt sich um ein politisches Urteil, das auf politische Bestellung der EU-Kommission gefällt wurde", sagte Justizminister Zbigniew Ziobro am Donnerstag in Warschau. Dahinter stehe ein "koloniales Denken" und sowie die Trennung der EU-Mitgliedsstaaten in bessere und schlechtere.
Keine Rechtsstaatlichkeit
Die EU-Kommission hatte gegen Polen ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH angestrengt, da sie der Auffassung war, dass Polen mit seinem Disziplinierungssystem von dem in den Europäischen Verträgen verankerten Prinzip der Rechtsstaatlichkeit abweicht. Dabei zielte sie vor allem auf die Disziplinarkammer - das Herzstück der von der PiS initiierten Justizreformen. Die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker dieser Einrichtung befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unbotmäßige Entscheidungen zu maßregeln.
Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Landesjustizrat. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Gremiums vom Sejm gewählt.
Der EuGH kritisierte, der Landesjustizrat sei ein Organ, das "von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde", an seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel. Daraus leiten die Richter ab, dass die aus neuen Richtern bestehende Disziplinarkammer möglicherweise ebenfalls nicht ausreichend unabhängig sei.
Polen bleibt unnachgiebig
Zudem bemängelten die Richter in Luxemburg, Polen habe nicht gewährleistet, dass Disziplinarverfahren gegen Richter innerhalb einer angemessenen Frist entschieden werden müssten und ihre Verteidigungsrechte geachtet werden - auch dies schränke ihre Unabhängigkeit ein.
Da der EuGH eine Vertragsverletzung festgestellt hat, müsste Polen nun eigentlich Schritte einleiten, um diese zu beenden. Doch die Regierung in Warschau zeigt sich unnachgiebig. Justizminister Ziobro sagte, hinter dem Urteil stehe ein "koloniales Denken" und sowie die Trennung der EU-Mitgliedsstaaten in bessere und schlechtere. So sei Polens System der Richternennung praktisch eine Kopie der in Spanien geltenden Regelungen. Diese würden aber nicht als Bedrohung für die Unabhängigkeit der Justiz wahrgenommen.