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Türkei kein sicherer Drittstaat

Pro Asyl: EU-Türkei-Deal rechtswidrig

  • Veröffentlicht: 15.03.2016
  • 15:17 Uhr
  • dpa
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Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hält das geplante Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei für rechtswidrig.

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Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hält das geplante Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei für rechtswidrig. "Schutzsuchende dürfen nicht sehenden Auges einem Staat ausgeliefert werden, der sie nicht schützen will", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt am Dienstag in Berlin.

Die geplante Vereinbarung der EU mit der Regierung in Ankara sieht vor, dass Flüchtlinge, die auf den griechischen Inseln ankommen, in die Türkei zurückgeschickt werden. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen darüber ab Donnerstag erneut beraten.

Türkei kein sicherer Drittstaat

Burkhardt mahnte, Voraussetzung wäre, dass die Türkei ein "sicherer Drittstaat" sei. Das sei aber keineswegs der Fall. Unter anderem müsste die Türkei dafür die Genfer Flüchtlingskonvention vollständig umgesetzt haben. Doch das Land habe die Konvention mit einem geografischen Vorbehalt versehen, der nur Flüchtlingen aus Europa Schutz gewähre - jenen aus Nicht-EU-Staaten dagegen nicht. Außerdem gebe es Berichte, dass die Türkei unrechtmäßig Flüchtlinge nach Syrien zurückschicke.

Flüchtlinge hätten vor der Zurückschiebung in die Türkei Anspruch auf eine Einzelfallprüfung, erklärte Burkhardt. Wenn jemand auf offenem Meer abgefangen werde, sei das kaum möglich. Auch seien Kollektivausweisungen nach EU-Recht generell verboten. Pro Asyl hat ein eigenes Gutachten zu diesen Rechtsfragen vorgelegt.

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