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Keine "notwendige Eignung"

Rechtsausschuss will AfD-Politiker Brandner als Vorsitzenden abwählen

  • Veröffentlicht: 07.11.2019
  • 18:54 Uhr
  • dpa
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Er hatte einen Rücktritt abgelehnt. Jetzt muss Stephan Brandner seinen Vorsitz im Rechtsausschuss des Bundestags offenbar dennoch abgeben - nicht zuletzt wegen seiner "Judaslohn"-Äußerung.

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Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags will seinen umstrittenen Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) in der kommenden Woche abwählen. Dies hätten die Obleute aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD am Donnerstag beschlossen, teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, mit. "Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss", erklärte er.

Zuvor hatte der Geschäftsordnungsausschuss entschieden, dass die geltenden Regelungen eine Abberufung ermöglichten. "Die SPD-Fraktion bedauert zutiefst, dass sich der Geschäftsordnungsausschuss nach 70 Jahren parlamentarischer Geschichte heute erstmals mit dieser Frage befassen musste", sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Brandners Verhalten mache dies jedoch unumgänglich.

"Judaslohn"-Äußerung

Der AfD-Politiker aus Thüringen hatte mit seinen Reaktionen auf den Terroranschlag in Halle mit zwei Toten und vielen Verletzten für Empörung gesorgt. Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg als einen "Judaslohn" verunglimpft.

Die anderen Fraktionen im Rechtsausschuss hatten Brandner aufgefordert, seinen Vorsitz freiwillig niederzulegen. Sie werteten seine Äußerung als antisemitisch. Brandner lehnte jedoch einen Rücktritt ab.

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags prüfte am Donnerstag, ob eine Abwahl auf der Basis der bestehenden, sehr unkonkreten Regelungen möglich ist. In Paragraf 58 der Geschäftsordnung steht lediglich: "Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat."

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