"Spiegel": Änderung der Rundfunksatzungen geplant
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt - Post von Inkassofirmen?
- Veröffentlicht: 29.10.2016
- 09:57 Uhr
- dpa
Zur Entlastung der Behörden könnten säumige Rundfunkbeiträge künftig durch Mahnschreiben von Inkassounternehmen eingetrieben werden, berichtet "Der Spiegel". Noch sei die entsprechende Änderung der Rundfunksatzungen aber nicht beschlossene Sache.
Säumige Rundfunkbeitragszahler könnten künftig häufiger Post von einem Inkassounternehmen bekommen. Damit würden die Behörden entlastet, die mit steigenden Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten überschüttet würden, berichtet das Magazin "Der Spiegel" (Ausgabe 44/2016). "Allein 2015 gab es 1,4 Millionen säumige Rundfunkzahler, für die eine Zwangsvollstreckung beantragt wurde. 2014 waren es nur knapp 701.000."
Völlig neu sei das Thema allerdings nicht, teilte die Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Freitag in Köln mit: "Bereits zu Zeiten der Rundfunkgebühr beauftragte die damalige GEZ auch externe Dienstleister mit dem Einzug fälliger Rundfunkgebühren." Die Rundfunkgebühr wurde 2013 vom Rundfunkbeitrag abgelöst, die pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben wird.
Angedacht sei eine Änderung in den Satzungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit der Inkassofirmen nicht erst nach Beauftragen der Vollstreckungsbehörde, sondern schon vorab eingeschaltet werden könnten, erläuterte ein Sprecher. Für den Betroffenen hat das nach Darstellung der Beitragskommunikation Vorteile: "Zum einen bekommt er noch einmal die Gelegenheit, seinen Sachverhalt aufzuklären und die Forderungen zu begleichen. Zum anderen bleiben ihm die Mehrkosten und mögliche weitere Zwangsmaßnahmen des hoheitlichen Vollstreckungsverfahrens zunächst erspart." Ob es zu den Änderungen kommt, ist dem Sprecher zufolge allerdings noch keine beschlossene Sache. "Die Aufsichtsgremien müssen noch zustimmen."