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Gesetzentwurf zu Asylklageverfahren

Seehofer legt Entwurf für kürzere Asylklageverfahren vor

  • Veröffentlicht: 06.04.2019
  • 11:35 Uhr
  • dpa
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© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD verabredet, zu prüfen, wie die Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten "künftig zügiger durchgeführt werden können". Jetzt hat Seehofer dazu einen Vorschlag präsentiert. Den sehen einige in der SPD kritisch.

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Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Beschleunigung von Asylklageverfahren. Mit diesem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag soll eine Entlastung der Verwaltungsgerichte erreicht werden. Dort hatten sich zu Jahresbeginn mehr als 300 000 Verfahren aus dem Asyl-Bereich angehäuft.

Außerdem sollen schnellere Entscheidungen dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber, die gegen ihren Asylbescheid klagen, nicht nur deshalb länger in Deutschland bleiben, weil überlastete Richter es nicht schaffen, schnell über ihren Fall zu entscheiden.

Im SPD-geführten Justizministerium gibt es aber wohl grundsätzliche Bedenken gegen den ersten Entwurf, den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu vorgelegt hat. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr, verhinderte das Justizministerium vor einigen Tagen, dass der Referentenentwurf in seiner aktuellen Fassung zur Stellungnahme an Länder und Verbände weitergeleitet wird.

Grundsatzfragen zu Asylverfahren

Seehofers Entwurf sieht nach Angaben aus Regierungskreisen vor, dass Grundsatzfragen zu Asylverfahren künftig durch das Bundesverwaltungsgericht für allgemeingültig geklärt werden können. Das ist bislang nicht erlaubt - und führt dazu, dass die Oberverwaltungsgerichte immer wieder über die gleichen Fragen entscheiden müssen. Denn das Bundesverwaltungsgericht ist in Asylrechtsverfahren bislang auf eine Prüfung von Rechtsfragen beschränkt.

Die geplante Erweiterung der Revisionsmöglichkeit soll auch verhindern, dass Verwaltungsgerichte in verschiedenen Bundesländern den gleichen Sachverhalt unterschiedlich bewerten. Das passiert zurzeit häufig - obwohl ihnen zur Beurteilung der Lage im Herkunftsland des Asylbewerbers die gleichen Erkenntnisse vorliegen - etwa vom Auswärtigen Amt und vom UN-Flüchtlingshilfswerk.

Dublin-Regeln

Besonders wenn es darum geht, ob ein Asylbewerber, der schon in einem anderen EU-Staat registriert worden ist, nach den sogenannten Dublin-Regeln in dieses Land zurückgeschickt wird, urteilen die Verwaltungsrichter bislang höchst unterschiedlich. Während einige Richter Familien mit Kindern nicht zurück nach Bulgarien schicken, sehen andere da kein Problem.

Nicht nur Asylbewerber, deren Antrag auf Schutz in Deutschland abgelehnt wurde, ziehen vor Gericht. Auch Ausländer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur einen «subsidiären Schutzstatus» zuerkannt hat, klagen häufig. Denn für Flüchtlinge mit diesem Status ist es schwieriger, Familienangehörige nachzuholen.

Im vergangenen Jahr hatten nach Angaben der Bundesregierung 133 251 Asylbewerber gegen das Bamf geklagt. Die meisten von ihnen stammten aus Syrien, dem Irak und aus Afghanistan.

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