Gesetzentwurf
Spahn will Notaufnahmen entlasten
- Veröffentlicht: 22.07.2019
- 16:43 Uhr
- dpa
Patienten mit vergleichsweise harmlosen Leiden sollen künftig nicht mehr in die Notaufnahme gehen. Die Versicherten sollen besser zu den verschiedenen medizinischen Angeboten gesteuert werden. Doch nicht alle sind begeistert.
Mit einer grundlegenden Reform der Notfallversorgung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Rettungsstellen der Kliniken entlasten. "Derzeit sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu oft zu überlaufen", sagte der CDU-Politiker am Montag. Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf müssten oft zu lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Künftig soll deshalb stärker vorher entschieden werden, ob Patienten tatsächlich in die Notaufnahme kommen oder ob etwa ein zeitnaher Arzttermin reicht.
Ein Arbeitsentwurf für eine entsprechende Reform wurde nun an die Bundesländer zur weiteren Diskussion geschickt. Im Kern sieht der Vorschlag vor, dass fachkundiges Personal eine erste Einschätzung zum Bedarf eines Patienten gibt, bevor dieser zu einer ärztlichen Behandlung gelangt. Als zentrale Lotsen sollen Gemeinsame Notfallleitstellen fungieren, die unter der Nummer 112 des Rettungsdiensts und der Nummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu erreichen sein sollen. Bei dem Anruf soll dann vorgeklärt werden, ob der Patient ins Krankenhaus kommt, ob der Bereitschaftsdienst zuständig sein soll oder auch eine normale Sprechstunde reicht.
Grundgesetz-Änderung nötig?
Wer direkt ein Krankenhaus aufsucht, soll im dort angesiedelten Integrierten Notfallzentrum Hilfe bekommen. Diese Zentren sollen eine Notfallversorgung vornehmen und den Weg in eine stationäre Aufnahme oder ambulante Versorgung ebnen. Betrieben werden sollen die Zentren gemeinsam von den Kliniken und den KVen. Ziel ist es dem Entwurf zufolge, dass die Notfallambulanzen der Krankenhäuser sowie die bereits heute von den KVen betriebenen Portalpraxen in den Klinikräumen in die neuen Zentren überführt werden. Patienten sollen nicht mehr entscheiden müssen, ob sie etwa eine Rettungsstelle oder Bereitschaftspraxis aufsuchen.
Die seit Jahren bestehenden Probleme bei der Notfallversorgung sollten an der Wurzel angepackt werden, sagte Spahn. Auch eine Grundgesetzänderung könne dazu nötig werden. Der Grund ist, dass heute die Länder für die Organisation des Rettungsdienstes verantwortlich sind, künftig der Bund hier aber Rahmenbedingungen festlegen können soll. Das Tempo der Reform hänge von den anstehenden Beratungen ab, sagte Spahn.
Die Reaktionen fielen gemischt aus. Die Bundesärztekammer bezweifelt, dass genug Geld und Ärzte vorhanden seien, wie sie in der "Rheinischen Post" (Online) betonte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßte, dass die Notfallversorgung reformiert werden solle, warnte aber vor der Zerstörung gewachsener Strukturen.