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Klimaschutz

Steuerpaket zur Förderung von E-Autos

  • Veröffentlicht: 31.07.2019
  • 09:23 Uhr
  • dpa
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Die Kanzlerin ist im Urlaub, Vizekanzler Scholz leitet die Kabinettssitzung. Und der Finanzminister hat umfassende Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität auf der Tagesordnung.

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Die Bundesregierung will ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg bringen. Ziel ist es, den Absatz von E-Autos anzukurbeln. Dazu will das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen. Konkret geht es um Sonderabschreibungen für Elektro-Lieferfahrzeuge sowie um eine Verlängerung eines Steuerprivilegs für Elektroautos als Dienstwagen. Außerdem sind steuerliche Verbesserungen bei Job-Tickets geplant.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte bereits angekündigt, er wolle Elektroautos länger staatlich fördern als bislang geplant. Zwar sind die Neuzulassungen von E-Autos zuletzt gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Eine stärkere Förderung der E-Mobilität ist auch Teil der Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Das Ministerium rechnet dem Vernehmen nach über die nächsten zehn Jahre wegen der steuerlichen Förderungen der E-Mobilität mit Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe.

Sonderregelung für Arbeitnehmer

Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung aber läuft Ende 2021 aus. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor. Die Dienstwagen-Sonderregelung soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Dies soll die Planungssicherheit erhöhen.

Scholz sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch), die Förderung der Dienstwagen sei "echte Industriepolitik" zugunsten des Klimas. "Wir tun dies auch, damit schneller mehr Elektrofahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen."

Bei E-Autos als Dienstwagen galt die Regelung vor Anfang 2019 wegen höherer Anschaffungskosten für die Elektrofahrzeuge finanziell als unattraktiv. Die steuerliche Förderung zeigte bereits Wirkung, wenn auch auf einem überschaubaren Niveau: Die Neuzulassungen von Dienstwagen mit Elektroantrieb stiegen nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie (VDA) im ersten Halbjahr um 58 Prozent auf rund 16 900 Pkw. Beliebt als Dienstwagen sind trotz des Abgas-Skandals weiterhin vor allem Dieselfahrzeuge.

Zustimmung vom VDA

Der VDA begrüßte die Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektroautos: "Gerade weil unsere Unternehmen in den nächsten Jahren viele neue E-Modelle auf den Markt bringen, wird die Verlängerung der geltenden Sonderregelung eine positive Wirkung auf die Nachfrage nach E-Autos entfalten." Dienstwagen spielten beim Hochlauf der Elektromobilität eine Vorreiterrolle. Sie kämen bereits nach zwei bis drei Jahren als Angebote auf den Gebrauchtwagenmarkt und würden dann meist von privaten Haltern erworben.

Das Finanzministerium plant neben der Verlängerung der steuerlichen Förderung von E-Autos als Dienstwagen weitere Maßnahmen - um den Absatz anzukurbeln. Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge soll es von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung geben. Diese soll einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen und damit die reguläre Abschreibungsmöglichkeit ergänzen. Die Sonderabschreibung soll nur für gewerblich genutzte Elektrolieferfahrzeuge gelten und beschränkt sich auf kleine und mittelgroße Nutz- oder Lieferfahrzeuge.

Ebenfalls verlängert werden sollen Steuervorteile von Diensträdern. Die kostenfreie Überlassung eines Dienstfahrrades auch für private Zwecke ist für den Beschäftigten seit 2019 steuerfrei. Dies ist bisher bis Ende 2021 befristet und soll bis Ende 2030 verlängert werden.

Damit Arbeitnehmer verstärkt öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen nutzen, plant Scholz zudem steuerliche Verbesserungen beim Job-Ticket. Geplant ist eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Durch die neue Möglichkeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, die Akzeptanz von Job-Tickets zu erhöhen.

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