Bundestag einstimmig
Strengeres Sexualstrafrecht beschlossen
- Veröffentlicht: 07.07.2016
- 15:35 Uhr
"Nein heißt Nein": Einstimmig hat der Bundestag ein strengeres Sexualstrafrecht beschlossen
In Deutschland gilt künftig ein erheblich strengeres Sexualstrafrecht, in dem erstmals der Grundsatz "Nein heißt Nein" festgeschrieben ist. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten gestärkt und Grauzonen für Täter beseitigt werden. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am Donnerstag in Berlin in zweiter und dritter Lesung teilweise einstimmig.
Damit macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Dieser Grundsatz wurde mit allen 599 Stimmen von großer Koalition und Opposition verabschiedet. Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf, weil dort unter anderem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt worden war.
Silvesternacht ausschlaggebend
Dieser umstrittene Passus geht auf die massenhaften Übergriffe in der Kölner Silvesternacht zurück. Die Opposition bemängelte, damit würden verschiedene Tatbestände unzulässig, womöglich auch verfassungswidrig verknüpft. "Das stellt das Strafrecht auf den Kopf", sagte die Linke-Abgeordnete Halina Wawzyniak. Auch die Grünen kritisierten, der gemeinsame Erfolg des neuen Sexualstrafrechts werde durch letztlich fremdenfeindliche Winkelzüge der Koalition erheblich getrübt.
Die schwarz-rote Koalition betonte ihre Einigkeit bei der Verankerung des klaren Prinzips "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht. "Jeder, der einen Willen hat und zum Ausdruck bringen kann, ist in Zukunft durch diesen Grundsatz geschützt", sagte die Rechtsexpertin der Union im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), in der Debatte.
Ihre SPD-Kollegin Eva Högl betonte, einvernehmlich habe die große Koalition auch ins Gesetz genommen, die sexuelle Belästigung durch Grapschen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus einer Gruppe heraus künftig zu bestrafen. Sie wies den Vorwurf zurück, die Reform gehe zu weit und produziere nur noch mehr Beweisschwierigkeiten.
Kritik aus der Opposition
Grüne und Linke kritisierten, der neu gefasste Paragraf 177 des Strafgesetzbuches habe auch unerwünschte Folgen für Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz. Demnach kann eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe schneller zur Ausweisung führen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht die Verabschiedung des verschärften Strafrechts als "wesentlichen Schritt" zum Schutz von Frauen. Sie würden "in Zukunft besser vor sexualisierter Gewalt geschützt", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Reform sei dringend notwendig, "um eklatante Schutzlücken zu schließen".
"Konsequente Bestrafung"
Wenn etwa eine "schutzlose Lage für sexuelle Übergriffe ausgenutzt wird, können die Täter dafür in Zukunft konsequent bestraft werden", betonte Maas. Der Minister hatte seinen Gesetzentwurf im März dem Bundeskabinett vorgelegt, ehe es vom Parlament und der Länderkammer nochmals deutlich nachgebessert wurde.
Am Donnerstag mussten sich in Köln - zufälligerweise praktisch zeitgleich mit der Gesetzesreform - erstmals zwei Männer wegen des Verdachts sexueller Nötigung in der Silversternacht vor Gericht verantworten. Mehr als 1100 Anzeigen waren wegen der massenhaften Übergriffe bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingegangen - etwa 500 wegen Sexualstraftaten.