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Klage folgt auf dem Fuß

Tarifvertragsgesetz tritt in Kraft

  • Veröffentlicht: 06.07.2015
  • 17:16 Uhr
  • dpa
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"Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" - Künftig soll nur die größte Gewerkschaft in einem Betrieb Verhandlungen führen dürfen. Die Proteste dagegen formieren sich bereits.

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Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz hat die allerletzte Hürde genommen. Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnete das Regelwerk, wie das Bundespräsidialamt am Montag in Berlin mitteilte. Ob das Gesetz aber von Dauer ist, bleibt vorerst offen. Direkt mit dem Inkrafttreten in den kommenden Tagen will die Ärztegewerkschaft Marburger Bund Verfassungsbeschwerde einlegen. Das sagte ein Sprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

"Wir sind sehr gut präpariert und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, unsere Rechte zu wahren", sagte der Sprecher. Die Gegner argumentieren, das Streikrecht werde faktisch ausgehöhlt. Das Bundesarbeitsgericht hatte eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Juni 2010 gekippt.

"Ein Betrieb - ein Tarifvertrag"

Mit dem Gesetz kehrt Deutschland zum Prinzip "ein Betrieb - ein Tarifvertrag" zurück. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wann dies genau der Fall ist, ist nach Auskunft des Bundesanzeiger-Verlags noch offen. Das nächste Bundesgesetzblatt ist für diesen Mittwoch angekündigt.

Dolchstoß für kleinere Gewerkschaften

Weil in größerem Ausmaß die Lokführergewerkschaft GDL betroffen sein dürfte, hatten Kritiker auch von einer "Lex GDL" gesprochen. Der jüngste, nach monatelangen Streiks und einer Schlichtung zustande gekommene Abschluss von GDL und Bahn wird aber nicht mehr berührt werden. Die Vertragspartner wollten das Gesetz nicht zur Anwendung bringen. Die Bundestarifkommission der GDL hat den Tarifvertrag zudem bereits angenommen. Die Neuregelungen des Gesetzes greifen nicht für bereits gültige Tarifverträge.

Einen Gang nach Karlsruhe hat auch der Beamtenbund dbb angekündigt. "Wir halten das Gesetz für verfassungswidrig", sagte ein Sprecher. Der dbb werde die Rechtslage auf jeden Fall vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.

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