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Corona-Auflagen

Über 500 Eilanträge gegen Teil-Lockdown

  • Veröffentlicht: 10.11.2020
  • 08:09 Uhr
  • dpa
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Zahlreiche Bürger und Unternehmen wehren sich gerichtlich gegen die Anfang November verschärften Corona-Auflagen in Deutschland.

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Zahlreiche Bürger und Unternehmen wehren sich gerichtlich gegen die Anfang November verschärften Corona-Auflagen in Deutschland. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag) unter Berufung auf den Deutschen Richterbund berichten, sind bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen.

Unter den Antragstellern sind demnach vor allem Unternehmen aus den von den Einschränkungen betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Klagen gegen Besuchsverbote in Kliniken

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt - mehr als in jedem anderen Bundesland.

Der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, rechnet damit, dass die Klagewelle weiter wächst. «Die Gerichte tun alles dafür, den Betroffenen möglichst schnell und effektiv Rechtsschutz zu gewähren», sagte Rebehn den Funke-Zeitungen. Die Möglichkeit, Grundrechtseingriffe zeitnah überprüfen zu lassen, trage maßgeblich zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Corona-Beschränkungen bei.

Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr haben die Justiz nach Angaben des Richterbundes mehr als 5000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Corona-Beschränkungen erreicht. So haben die Verwaltungsgerichte über Kontaktverbote und Maskenpflicht, Geschäfts- und Schulschließungen, Versammlungsverbote oder Ausgangsbeschränkungen entschieden. Zuletzt ging es verstärkt auch um Beherbergungs- und Bewirtungsverbote, Sperrstunden und Reisebeschränkungen.

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Verfahrenszahlen ziehen an

"Nach einer ruhigeren Phase in den Sommermonaten ziehen die Verfahrenszahlen bei den meisten Gerichten seit Anfang Oktober wieder deutlich an", so ein Sprecher. Die Erfolgsaussichten sind allerdings überschaubar. Bisher haben die Gerichte die Corona-Beschränkungen ganz überwiegend bestätigt. Im Bundesdurchschnitt hat der Richterbund den Angaben zufolge eine Erfolgsquote der Eilverfahren gegen staatliche Schutzmaßnahmen von rund zehn Prozent ermittelt.

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