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Bisher ist die Rücknahme freiwillig

Umweltministerium: Rücknahmepflicht für Elektrogeräte

  • Veröffentlicht: 07.03.2015
  • 17:30 Uhr
  • dpa
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© dpa

Einem Gesetzentwurf zufolge plant das Bundesumweltministerium eine Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

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Das Bundesumweltministerium will nach einem Medienbericht Hersteller und Handel zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichten. Große Händler - mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche - sollen verpflichtet werden, Elektro-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Das geht nach Informationen der Zeitungen "Ruhr Nachrichten" und "Rheinische Post" aus einem Gesetzentwurf von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hervor, der am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beraten werden solle.

Klein-Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern müssen demnach auch dann zurückgenommen werden, wenn kein entsprechendes Neugerät erworben wird. Bisher sei die Rücknahme für die Händler freiwillig. Mit der Verpflichtung solle die weitgehende Wiederverwertung von Rohstoffen in den Altgeräten sichergestellt werden.

Die Entsorgung alter Elektrogeräte in der Restmülltonne werde verboten. Stattdessen könnten sie entweder beim Händler oder an öffentlichen Sammelstellen zurückgegeben werden - ohne dass dabei der Kassenzettel vorgelegt werden muss. Die Geräte sollten dann entweder den Herstellern übergeben werden oder einem öffentlich-rechtlich bestellten Entsorger. Auch Online-Händler sollen künftig verpflichtet werden, Altgeräte zurückzunehmen. Mit dem Gesetz setze Umweltministerin Hendricks europäische Vorgaben um.

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