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Arbeitsminister will Fakten schaffen

Vorstoß zur Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige

  • Veröffentlicht: 06.04.2019
  • 16:48 Uhr
  • dpa
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© (c) dpa-Zentralbild

Hunderttausende Selbstständige sind im Alter nicht abgesichert. Um das zu ändern, haben SPD und Union im Koalitionsvertrag eine Altersvorsorgepflicht vereinbart. Bundesarbeitsminister Heil kündigt nun einen Gesetzentwurf bis Ende des Jahres an.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Altersvorsorgepflicht für nicht abgesicherte Selbstständige vorlegen. "Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen", kündigte der SPD-Politiker in der "Rheinischen Post" (Samstag) an. Nach seinen Angaben gibt es rund drei Millionen Selbstständige, die im Alter nicht abgesichert sind. Ein vom Arbeitsministerium 2018 veröffentlichter Forschungsbericht geht insgesamt von mehr als vier Millionen Selbstständigen in Deutschland aus.

Künftig müssten Selbstständige entweder "Mitglied in einem Versorgungswerk sein wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten", sagte Heil. "Auch für Selbstständige muss gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen", betonte der Minister.

Streit um Grundrente

Zur Grundrente will er im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen. Mit dem Vorhaben will die Koalition Senioren mit Minirenten besserstellen, wenn sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Union und SPD streiten darüber, ob es dabei eine Bedürftigkeitsprüfung geben soll oder nicht. Heil ist gegen eine solche Prüfung.

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, "eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen", die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Das Thema ist nicht neu. Bereits Ursula von der Leyen hatte in ihrer Zeit als Arbeitsministerin 2012 Pläne vorgelegt: Da nur eine Minderheit von Selbstständigen zur Altersabsicherung verpflichtet sei, berge dies "die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben".

Rücksicht auf die Generation Start-up

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, sagte der Deutschen Presse-Agentur, neue Regeln für Existenzgründer müssten in den ersten Jahren beitragsfrei sein. Zudem müssten sie insolvenzsicher sein und auf die Einkommenssituation Selbstständiger Rücksicht nehmen, die in einem Monat mehr, im anderen weniger verdienten. Der rentenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, warnte davor, Start-ups durch die Regelung zu behindern und verwies auf "ausreichende Karenzfristen in jeder Gründungsphase".

Matthias Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, forderte, nicht abgesicherte Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ihre Beiträge sollten dann nach ihrem tatsächlichen Einkommen berechnet werden. Zudem sollte die Regierung prüfen, wie deren Auftraggeber in einem Umfang an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt werden können, der ungefähr dem Arbeitgeberanteil entspricht. Der Grünen-Rentenexperte Markus Kurth bezeichnete die verpflichtende Altersvorsorge für alle Selbstständigen als "längst überfällig".

Der Sozialverband VdK begrüßte die Pläne Heils. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte jedoch die geplante Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Versorgungsarten. "Wir brauchen eine verpflichtende Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese wird dadurch auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt. Wenn alle einzahlen, ist das nur gerecht", erklärte Bentele.

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