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115.000 Fahrzeuge betroffen

VW: Massiver Rückkauf in den USA

  • Veröffentlicht: 07.01.2016
  • 09:01 Uhr
  • dpa
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VW muss in den USA voraussichtlich ein Fünftel der von den Abgas-Manipulationen betroffenen Autos zurücknehmen.

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Der Autokonzern Volkswagen muss laut einem Pressebericht in den USA voraussichtlich ein Fünftel der von den Abgas-Manipulationen betroffenen Autos zurücknehmen. Das wären gut 115.000 Fahrzeuge, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag) vorab. Davon gehe der Konzern aus. Die Autobesitzer würden entweder den Kaufpreis erstattet oder im Wege des Umtausches deutlich vergünstigt ein neues Fahrzeug gestellt bekommen. Ein VW-Sprecher äußerte sich auf Anfrage dazu zunächst nicht.

Bei den übrigen Fahrzeugen in den USA geht man bei VW laut der Tageszeitung davon aus, dass größere Umrüstungen mit hohen Materialkosten und langen Werkstatt-Zeiten nötig sind. Teile des sogenannten Abgas-Strangs müssen dem Blatt zufolge neu konstruiert und zugelassen werden. Die gesetzlichen Grenzwerte für den Schadstoff Stickoxid liegen in den USA deutlich niedriger als in Europa, wo einfachere technische Lösungen möglich sind.

Die USA hatten zuletzt den Druck erhöht und eine Milliarden-Klage angestrengt. Die Behörden werfen Volkswagen auch bei der Aufarbeitung der Abgas-Affäre Tricksereien und Täuschung vor.

"Die Bemühungen der Vereinigten Staaten, die Wahrheit über die Emissionsüberschreitungen und andere Ungereimtheiten zu erfahren (...), wurden behindert und gehemmt durch das Vorenthalten von Material und irreführende Informationen, die Volkswagen zur Verfügung gestellt hat", heißt es in der Klageschrift der US-Regierung, die das Justizministerium am Montagabend vorgelegt hatte.

Über 45 Milliarden Dollar Strafe?

Damit drohen VW theoretisch gut 45 Milliarden US-Dollar (41,8 Mrd Euro) Strafe plus eine weitere, möglicherweise milliardenschwere Zahlung im Ermessen des Gerichtes, wie aus der Klageschrift hervorgeht. Ein Konzernsprecher sagte damals, man sei in ständigem Austausch mit den US-Behörden. Volkswagen müsse die Klage zunächst im Detail prüfen, vorher gebe es keine weiteren Reaktionen.

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