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Teurerer Führerschein, mehr Rechte für Radler

Was sich 2017 ändert

  • Veröffentlicht: 15.12.2016
  • 13:36 Uhr
  • dpa
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© Bodo Marks

Rund um den Jahreswechsel gibt es einige Neuerungen im Straßenverkehr. Vor allem radelnde Eltern dürften sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig auf dem Fußweg begleiten. Neuwagen müssen sich ab September 2017 schärferen Verbrauchstests unterziehen.

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Im Rahmen einer Novelle der Straßenverkehrsordnung ändert sich einiges für Autofahrer und Radfahrer. Sie müssen sich daher in manchen Punkten umstellen. Ein Überblick zu Neuregelungen, die 2017 wirksam werden oder kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind:

- Rettungsgasse: Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt ab sofort: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. "Die Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen wird damit endlich aufgegeben", sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). "Diese Regelung schafft Klarheit und wird die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erhöhen."

- 30er-Zonen: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die auf 30 km/h reduziert werden kann, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Auf Hauptverkehrsstraßen hingegen waren die Hürden für eine Absenkung auf Tempo 30 bislang sehr hoch. Nun sollen Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.

- E-Bikes auf Radwegen: E-Bikes, die bis Tempo 25 rein elektrisch fahren können, dürfen jetzt auch auf Radwegen rollen. Pedelecs, die Fahrer bis zum diesem Tempo beim Treten unterstützen, durften das auch bislang schon. Kenntlich gemacht werden soll die Regelung mit einem neuen Verkehrsschild für E-Bikes. Die schnelleren S-Pedelecs jedoch sind davon ausgenommen, sie müssen weiter auf der Fahrbahn fahren. Für die Praxis auf den Radwegen befürchtet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) jedoch ein Durcheinander. "Leider ist die Definition hier nicht eindeutig genug." Es sei daher zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h auch auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind, sagt Anja Smetanin vom VCD. Zweifelsfreier wäre es, wenn das Schild S-Pedelecs ausschließen würde.

- Ampel-Regelung: Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Ab 2017 gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten." Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

- Radelnde Eltern: Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Das wurde geändert: Eltern dürfen jetzt mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr gemeinsam auf dem Gehweg radeln. Eine längst überfällige Entscheidung, wie der VCD betont. "Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten", sagt Smetanin.

- Gebühren für HU und Führerschein: Nach acht Jahren steigen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos. Die theoretische Prüfung kostet jetzt inklusive Mehrwertsteuer 11,90 Euro statt rund 11,10 Euro. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,75 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.

Damit steigen die Kosten für den Führerschein weiter, was nach Ansicht des Auto Club Europa (ACE) aber vor allem auch an den stetig steigenden Stundensätzen der Fahrschulen liegt. "Die jetzt angehobenen Prüfgebühren sind ja nur ein kleiner Teil", sagt Constantin Hack vom ACE. Abnehmen werde die Zahl der Führerscheinprüflinge dadurch nicht. "Dass der Führerschein immer noch wichtig und für viele fast unerschwinglich ist, sehen wir an den Finanzierungsangeboten im Netz und der Nachfrage", so Hack. Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden Gebühren in Höhe von 34,99 Euro und 54,86 Euro erhoben.

- Euro 4 für Motorräder: Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB (A) betragen. Die Neureglung jedoch nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandschutz. "Das sorgt aber dafür, dass viele Händler nun die alten Maschinen loswerden wollen. Hier können vielleicht ein paar Schnäppchen geschossen werden", sagt Hack.

- Spritverbrauch: Neuwagen werden ab September 2017 nach dem "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) geprüft. Dieser Testzyklus wird zwar auch auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Er ist jedoch umfangreicher, umfasst mehr unterschiedliche Fahrprofile und dürfte zumindest zu etwas realistischeren Verbrauchsangaben führen. Letztlich, so Smetanin, bedürfe es Verbrauchstests unter realen Straßenbedingungen. Denn auch bei dem neuen WLTP-Testzyklus dürften die Hersteller auf legale Schlupflöcher zurückgreifen. So entspreche beispielsweise die Temperatur im Labor nicht den realen durchschnittlichen mitteleuropäischen Außentemperaturen, die wiederum die Abgasreinigung sowie den Verbrauch beeinflussen.

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