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Debatte über Paragraf 219a

Werbeverbot für Abtreibungen soll ergänzt werden

  • Veröffentlicht: 12.12.2018
  • 21:26 Uhr
  • dpa
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Das Werbeverbot für Abtreibungen hat die große Koalition auf die Probe gestellt. Nach monatelangem Streit verkünden die Minister jetzt einen Schritt zu einer Lösung. Doch endgültig gerettet ist damit noch nichts.

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Die Bundesregierung will das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten, jedoch ergänzen. Unter anderem solle rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen, erklärten die zuständigen Minister am Mittwochabend in Berlin. "Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben", betonte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU).

Ob mit dem Vorschlag der Minister der monatelange Streit in Union und SPD beigelegt ist, ist allerdings fraglich. Beide Fraktionen wollen im Januar darüber beraten. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag, machte allerdings auch klar, die Fraktion werde den genauen Gesetzestext abwarten und dann entscheiden. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sprach von einem "ersten Schritt zur Klärung der anstehenden Fragen in der Koalition". Der genaue Vorschlag werde im Januar in der Fraktion bewertet.

Was ist noch Werbung?

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche - dabei fasst er den Begriff Werbung weiter als im Sprachgebrauch üblich. So macht sich schon strafbar, wer etwa "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Die SPD hatte bereits im Frühjahr eine Reform angestoßen, sie aus Rücksicht auf den Koalitionspartner aber zurückgestellt. Seitdem ringt die Bundesregierung um einen Kompromiss.

Nach dem Vorschlag der Minister sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Aufgabe bekommen, Kontaktinformationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen. Die Sensibilität des Themas mache es nötig, dass neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen auch von Seiten
staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen kämen. Dieser Informationsauftrag solle gesetzlich verankert werden. Außerdem sollten Ärzte fortgebildet werden. Eine Studie soll Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Abtreibungen untersuchen.

Abschließende Formulierungen für die Ergänzungen zum geltenden Recht liegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch nicht vor. Justizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, im Januar einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.

Hilfe und Unterstützung für Betroffene

Der Vorschlag der Minister berge "die Chance für einen breiten gesellschaftlichen Konsens", sagte sie. Zentral sei, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, Hilfe und Unterstützung fänden. Zugleich bekämen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Rechtssicherheit. Auslöser der Debatte war die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch als Datei zum Herunterladen angeboten hatte.

Die Opposition äußerte sich enttäuscht zum Vorschlag der Ministerrunde. "Die große Koalition hat sich heute lediglich auf eine Absichtserklärung verständigt", kritisierte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Faktisch ändere sich damit für die betroffenen Frauen und Ärzte nichts. Die FDP hat das Thema für Donnerstag auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt. Die Koalitionsmehrheit kann den Antrag allerdings zunächst in die Ausschüsse verweisen.

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